BGH hat entschieden: "Stealthing" kann als Vergewaltigung verurteilt werden

Karlsruhe/Düsseldorf - Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.

Der Fall eines IT-Fachmanns landete kürzlich vor dem Bundesgerichtshof. Der Mann wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.
Der Fall eines IT-Fachmanns landete kürzlich vor dem Bundesgerichtshof. Der Mann wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.  © Oliver Berg/dpa

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss (Az.: 3 StR 372/22) ausgeführt und sich damit erstmals ausführlich zum Phänomen des "Stealthing" (Engl: stealth - Heimlichkeit) geäußert. Dabei täuschen Männer ihrer Sexpartnerin oder ihrem Sexpartner vor, ein Kondom zu nutzen.

Im konkreten Fall hatte ein IT-Fachmann in seinem Schlafzimmer ein Kondom aus der Verpackung geholt und so getan, als würde er es benutzen. Die Frau drehte sich um und sah deswegen nicht, dass er es doch nicht übergestreift hatte.

Ungeschützter Geschlechtsverkehr wäre für sie aber nicht infrage gekommen, gab sie später glaubhaft zu Protokoll.

Fünf Jahre Haft für tödliche Penisvergrößerung? So hat der BGH jetzt entschieden!
Gerichtsprozesse NRW Fünf Jahre Haft für tödliche Penisvergrößerung? So hat der BGH jetzt entschieden!

Das Düsseldorfer Landgericht habe dies zu Recht als sexuellen Übergriff gewertet, befand der BGH. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die Frau unmittelbar davor ungeschützten Oralverkehr mit dem Mann hatte.

Es wäre sogar eine Verurteilung wegen Vergewaltigung infrage gekommen, erläuterte ein BGH-Sprecher am Mittwoch.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts trotzdem auf, aber wegen eines Formfehlers an anderer Stelle: Das Landgericht habe es versäumt, dem Mann einen notwendigen rechtlichen Hinweis zu erteilen.

Das Landgericht hatte den intensiven Nutzer von Dating-Portalen wegen mehrerer Sexualdelikte zu drei Jahren Haft verurteilt. Nun muss der Fall in Düsseldorf neu verhandelt werden.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: