Drogen-Prozess gegen Ex-"Goodbye Deutschland"-Star: Anklage fordert hohe Haftstrafe

Aachen - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kopf einer Drogenbande vor dem Landgericht Aachen hat die Anklage eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren beantragt.

Ex-"Goodbye Deutschland"-Star Jürgen Albers (60, M.) wird Drogenschmuggel im großen Stil vorgeworfen.
Ex-"Goodbye Deutschland"-Star Jürgen Albers (60, M.) wird Drogenschmuggel im großen Stil vorgeworfen.  © Federico Gambarini/dpa

In dem Ende August 2022 begonnenen Verfahren geht es um den Schmuggel von 1,4 Tonnen Kokain, die in Luxusautos durch halb Europa transportiert worden sein sollen.

Der Vorwurf lautet bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - worauf bis zu 15 Jahre Haft stehen.

Wegen der angegriffenen Gesundheit des Ex-Reality-Darstellers Jürgen Albers (60) war das Verfahren gegen vier Mitangeklagte abgetrennt worden. Die beiden Männer und zwei Frauen wurden vor mehreren Monaten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und acht Jahren verurteilt.

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Der Prozess gegen den einstigen Darsteller in der Fernsehsendung "Goodbye Deutschland" geht am kommenden Montag (24. April) weiter.

Der an Diabetes leidende, herzkranke Angeklagte wurde auch am Donnerstag im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben. Er trug einen dunklen Anzug, ein weißes Hemd und weiße Sportschuhe. Er blieb an der Anklagebank im Rollstuhl sitzen.

Von Beginn an war die schlechte Gesundheit des Mannes ein Thema im Prozess und ein Grund für verkürzte Verhandlungstage.

Staatsanwaltschaft vermutet Drogenschmuggel in 65 Fällen

Die Anklage beantragte im Prozess gegen Peter Albers (60) eine Haftstrafe von 14 Jahren.
Die Anklage beantragte im Prozess gegen Peter Albers (60) eine Haftstrafe von 14 Jahren.  © Oliver Berg/dpa

Zu Beginn des Verfahrens hatte sein Anwalt erklärt, Albers bestreite die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe. Er sei aber zur Kooperation mit dem Gericht bereit.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer von 65 Fällen von Drogenschmuggel aus und beantragte auch die Einziehung von mehr als 300.000 Euro.

Für den Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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