Erpressungs-Vorwürfe nicht nachweisbar: Gericht spricht Bordell-Besitzer frei

Düsseldorf - Der Besitzer (43) eines der größten Bordelle in Düsseldorf ist vom Vorwurf der schweren Erpressung freigesprochen worden. Dem 43-Jährigen sei die Tat nicht nachzuweisen, befand Amtsrichter Mihael Pohar am Dienstag.

Das Gericht sprach den "Sauna-Club"-Besitzer (43) am Dienstag vom Vorwurf der schweren Erpressung frei. (Symbolbild)
Das Gericht sprach den "Sauna-Club"-Besitzer (43) am Dienstag vom Vorwurf der schweren Erpressung frei. (Symbolbild)  © 123RF/bartusp

Laut Anklage sollte er vor vier Jahren angeordnet haben, einen Freier mit versteckter Kamera beim Sex mit einer Prostituierten zu filmen, um ihn dann mit den Aufnahmen zu erpressen. Das vermeintliche Opfer "konnte sich aber nicht mal daran erinnern, ob er im Sommer oder Winter 2018 erpresst wurde und gezahlt hat", sagte der Richter.

Der 46-Jährige hatte erst knapp zwei Jahre nach der angeblichen Tat Anzeige erstattet und damals als Tatzeitraum den Juni 2018 genannt. Die Polizei war im November mit einem Großaufgebot angerückt und hatte den "Sauna-Club" durchsucht, aber nichts Belastendes gefunden.

Der Angeklagte hatte den Vorwurf als frei erfunden zurückgewiesen und die Strafanzeige als Racheakt aus dem Milieu bezeichnet. "Die wollten den Sauna-Club übernehmen", sagte er.

Das vermeintliche Opfer hatte dagegen berichtet, der Angeklagte habe zunächst 200.000 Euro verlangt. Andernfalls würde seine Ehefrau die Aufnahmen zu sehen bekommen. Er habe schließlich 100.000 Euro in 50-Euro-Scheinen in einer Plastiktüte gezahlt.

Titelfoto: 123RF/bartusp

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