Im Prozess um getötete Claudia Otto: Neues DNA-Gutachten entlastet Angeklagten!

Bonn - Im Fall des "Cold Cases" um die vor 36 Jahren getötete Gastwirtstochter Claudia Otto hat ein neues DNA-Gutachten den Angeklagten entlastet.

Der 66-jährige Angeklagte versteckte sich Ende September vor Gericht hinter einem Stoffbeutel.
Der 66-jährige Angeklagte versteckte sich Ende September vor Gericht hinter einem Stoffbeutel.  © Rolf Vennenbernd/dpa

In der am Montag am Landgericht Bonn vorgestellten Untersuchung der Rechtsmedizin der Universität München von mehr als hundert an der Leiche entnommenen Proben wurden keine Spuren des Mannes festgestellt.

Vielmehr gab es mehrere DNA-Treffer eines Polizisten, der 1988 mit dem Fall betraut war.

Dass ein früheres DNA-Gutachten Treffer beim Angeklagten anzeigte, könnte laut dem Gericht also auch von Verunreinigungen im Labor herrühren.

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Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff kritisierte die Arbeit der beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen zuständigen Ermittler. Diese hatten in einem früheren Gutachten angegeben, die Klebefolien, mit denen damals Spuren an der Leiche genommen wurden, seien in der Zwischenzeit nicht geöffnet worden.

Wie bei der Verhandlung am Montag deutlich wurde, wurden aber sehr wohl kleine Schnitte in die Folien gemacht, um Hautteilchen zu untersuchen.

Angeklagter landete 2022 vorerst im Gefängnis, kam aber wieder frei

Der Angeklagte scheint durch das neue Gutachten entlastet worden zu sein.
Der Angeklagte scheint durch das neue Gutachten entlastet worden zu sein.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Der Mann war bereits kurz nach der Tat erstmals ins Visier der Ermittler geraten. 2017 wurde mit neuer DNA-Technik ein genetischer Fingerabdruck an Spuren der Leiche festgestellt, nach weiteren Ermittlungen kam der Mann im 2022 zunächst in Haft.

Ein erster Prozess am Bonner Landgericht wurde aber ausgesetzt, weil DNA-Spuren womöglich nicht sachgerecht behandelt worden waren.

Er kam daraufhin wieder frei. Richter Reinhoff betonte am Montag, dass ohne die frühere Formulierung des LKA, die Folien seien nicht geöffnet worden, der Haftbefehl gegen den Angeklagten nicht erlassen worden wäre.

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Claudia Otto wurde 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Raubmord aus. Der Angeklagte ist rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der mehr als die Hälfte seines Lebens eingesperrt war.

Er hatte 1988 im Sauerland ein Kind und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht. Die Tat hatte er gestanden, während er die Tötung von Claudia Otto bestreitet.

Erstmeldung vom 9. Oktober, 5.23 Uhr, aktualisiert um 14.18 Uhr

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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