Kiosk-Besitzerin bietet frei verkäufliche Hanfprodukte an: Nun steht sie als Dealerin vor Gericht

Düsseldorf - Das Düsseldorfer Ordnungsamt hat eine unbescholtene Kiosk-Betreiberin (37) als Drogendealerin vor Gericht gebracht.

Die 37-Jährige hatte in ihrem Kiosk frei verkäufliche Hanfprodukte angeboten. (Symbolbild)
Die 37-Jährige hatte in ihrem Kiosk frei verkäufliche Hanfprodukte angeboten. (Symbolbild)  © Harald Tittel/dpa

Die Frau hatte frei verkäufliche Hanfprodukte in ihrem Sortiment, die mit einem Wirkstoffgehalt von maximal 0,2 Prozent legal sein sollten. Das Ordnungsamt ließ die bunt verpackten Produkte eines Kölner Unternehmens aber analysieren und kam auf 0,34 Prozent Cannabiol-Wirkstoffgehalt.

Aber nicht die Kölner Unternehmer, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, sondern die 37-jährige Kiosk-Frau landete am Donnerstag unter dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Drogenhandels schließlich auf der Anklagebank.

"Die Kölner Anbieter wirkten seriös. Ich dachte, das sind eingetragene Firmen, die zahlen Steuern, was soll da nicht stimmen?", beteuerte die studierte frühere Eventmanagerin. Ihre gesamte Konkurrenz in Düsseldorf habe solche Produkte auch im Angebot gehabt. Sie habe nie etwas mit Drogen zu tun gehabt.

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Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht ein Einsehen - und stellte das Verfahren gegen die Frau wegen geringer Schuld ein. Trotzdem muss sie als Auflage 500 Euro an die Drogenhilfe zahlen.

Die Angeklagte hat dem Büdchengeschäft inzwischen den Rücken gekehrt. Jetzt arbeitet sie als Personalberaterin.

Titelfoto: Harald Tittel/dpa

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