Klage: Bruder von Ex-Bandidos-Mitglied will beschlagnahmte Harleys zurück

Aachen - Das Verwaltungsgericht in Aachen muss sich demnächst mit der Beschlagnahme zweier schwerer Motorräder befassen.

Die Rockergruppe "Bandidos" war im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen als kriminell eingestuft und verboten worden.
Die Rockergruppe "Bandidos" war im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen als kriminell eingestuft und verboten worden.  © Marius Becker/dpa

Am 18. Januar geht es dort um zwei Maschinen der Marke Harley Davidson. Sie waren von der Polizei im Juli 2021 in Stolberg bei einer Durchsuchung nach dem Verbot der Rockergruppe Bandidos als Vereinsvermögen beschlagnahmt worden.

Deshalb hat der Bruder eines Mitglieds das Land Nordrhein-Westfalen verklagt. Der Mann sagt, er sei Alleineigentümer der Motorräder und habe mit den Bandidos nichts zu tun. Die Rockergruppe war im Sommer 2021 in NRW als kriminell eingestuft und verboten worden.

Der Kläger erklärte, die Kaufverträge für die Motorräder belegten, dass er der Eigentümer sei. Außerdem werde die Garage, in der die Fahrzeuge sichergestellt wurden, nur von ihm genutzt. Sein Bruder sei seit 2015 nicht mehr Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers der Bandidos, sondern für den Verband Benelux der Gruppierung tätig.

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Das Landeskriminalamt bestätigte, dass die sichergestellten Maschinen auf den Kläger zugelassen seien. Jedoch bestehe der Verdacht, dass sie vor allem durch den Bruder für Zwecke und Tätigkeiten der Vereinigung genutzt würden.

Auf den Bruder sei zwar kein Fahrzeug zugelassen, jedoch sei der Besitz eines Motorrads eine Voraussetzung für den Verein. Auch befinde sich auf den Rädern unter anderem der Vorname des Bruders und dessen Funktionsbezeichnung bei der Rockergruppe.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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