Klatsche vor dem OVG: Köln muss Lärm am Brüsseler Platz endlich stoppen!

Münster/Köln - Im Streit um nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz hat die Stadt Köln am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen.

Ein Lärmgutachten hatte aufgezeigt, dass die Anwohner am Brüsseler Platz auch nach 22 Uhr noch einer Lärmbelastung von rund 67 Dezibel ausgesetzt sind.
Ein Lärmgutachten hatte aufgezeigt, dass die Anwohner am Brüsseler Platz auch nach 22 Uhr noch einer Lärmbelastung von rund 67 Dezibel ausgesetzt sind.  © Oliver Berg/dpa

Der 8. Senat des OVG mit Sitz in Münster stellte fest, dass die Stadt nachweislich zu wenig unternehme, um die Anwohner zu schützen. Die regelmäßige Lärmbelästigung sei gesundheitsgefährdend.

Die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger sparte in ihrer Urteilsbegründung nicht mit deutlichen Worten in Richtung der Stadt. Diese müsse jetzt Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die Lärmbelastung muss unter 60 Dezibel sinken.

Der Brüsseler Platz im belgischen Viertel ist seit Jahrzehnten ein bekannter Szenetreff und Anziehungspunkt auch für Touristen. Lärm, Müll und Wildpinkler sind für die Anwohner besonders in den warmen Monaten ein Ärgernis.

Frau suchte Killer für Ex-Freund im Darknet: Jetzt ist das Urteil da!
Gerichtsprozesse NRW Frau suchte Killer für Ex-Freund im Darknet: Jetzt ist das Urteil da!

Sie hatten auf Einhalten der Lärmschutzvorschriften geklagt und in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Dieses Urteil bestätigte das OVG jetzt.

Die Stadt hatte auch vor dem OVG auf das veränderte Freizeitverhalten der Menschen verwiesen und sich machtlos gezeigt.

Ein Lärmgutachten hatte aufgezeigt, dass die Anwohner auch nach 22 Uhr noch einer Lärmbelastung von im Schnitt 67 Dezibel ausgesetzt sind. Auch nach Mitternacht waren die Werte noch zu hoch.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: