Lehrer gesteht Po-Tritt an Schülerin: Gericht fällt überraschendes Urteil

Krefeld - Erst bestritt er, dann gestand er: Ein Sportlehrer hat in Krefeld vor Gericht gestanden, einer Schülerin in den Po getreten zu haben.

Das Amtsgericht in Krefeld stellte das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Pädagogen ein. (Symbolbild)
Das Amtsgericht in Krefeld stellte das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Pädagogen ein. (Symbolbild)  © Ina Fassbender/dpa

Dennoch stellte das Amtsgericht das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Pädagogen ein. Der 64-Jährige muss allerdings 500 Euro Geldauflage an den Kinderschutzbund zahlen.

Beim Prozessbeginn hatte der Gymnasiallehrer noch jeglichen Körperkontakt bestritten. Doch ein Schüler widersprach als Zeuge dem Pädagogen.

Er habe nicht nur beobachtet, wie der Lehrer das Mädchen am Rande des Sportunterrichts ins Gesäß getreten habe, sondern auch, dass er es in den Schwitzkasten genommen habe.

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Dies sei aber nicht in Verletzungsabsicht geschehen. Der Lehrer habe einen jovialen, kumpelhaften Umgang mit den Schülern an den Tag gelegt.

Im Fall der betroffenen Schülerin habe er sie auffordern wollen, endlich ihr Handy wegzulegen, so der Zeuge.

Eine weitere Schülerin sagte als Zeugin aus, sie sei ebenfalls von dem Sportlehrer getreten worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren dennoch eingestellt. Die betroffene Schülerin, die inzwischen studiert, zeigte sich mit dem Ausgang unzufrieden.

Titelfoto: Ina Fassbender/dpa

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