Mitarbeiter des Ordnungsamts sprühte Feiernden Reizgas in die Augen und wird zum zweiten Mal verurteilt

Düsseldorf - Ein Mitarbeiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes ist zum zweiten Mal wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden.

Der 52-Jährige war schon zuvor auffällig geworden, weil er einen Dunkelhäutigen geohrfeigt hatte. (Symbolbild)
Der 52-Jährige war schon zuvor auffällig geworden, weil er einen Dunkelhäutigen geohrfeigt hatte. (Symbolbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

Laut Urteil des Amtsgerichts hatte der 52-Jährige feiernden Studenten in einem Biergarten ohne Vorwarnung Reizgas ins Gesicht gesprüht.

Der 52-Jährige war bereits zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Schwarzen grundlos geohrfeigt hatte.

Unter Einbeziehung des ersten Urteils verhängte der Richter am Freitag acht Monate Haft auf Bewährung.

Als Auflage soll er zudem 2000 Euro an Ärzte ohne Grenzen zahlen. Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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