Nach Anschluss beim IS: Gericht verurteilt zwei junge Frauen als Terroristinnen!

Düsseldorf - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat zwei Frauen als IS-Terroristinnen verurteilt.

Eine der Angeklagten versteckte ihr Gesicht im Gerichtssaal hinter einem dicken Aktenordner.
Eine der Angeklagten versteckte ihr Gesicht im Gerichtssaal hinter einem dicken Aktenordner.  © Roberto Pfeil/dpa

Eine Syrien-Rückkehrerin aus dem Siegerland erhielt am heutigen Dienstag dreieinhalb Jahre Haft, das Gericht sprach die 28-jährige Deutsch-Polin auch wegen Kriegsverbrechen schuldig. Sie bleibt vorerst hinter Gittern.

Die Frau aus Hilchenbach habe sich als Salafistin Ende 2013 nach Syrien abgesetzt, dem Islamischen Staat angeschlossen und nacheinander mehrere IS-Kämpfer geheiratet. Gemeinsam mit ihrem ersten Ehemann habe sie sich im irakischen Hit ein Haus angeeignet, das von geflüchteten Gegnern des IS zurückgelassen worden war.

Zudem habe sie über soziale Medien Propaganda für die Terrorvereinigung betrieben und Spenden für inhaftierte IS-Anhängerinnen eingeworben, teilte das Gericht mit. Die 28-Jährige hatte die Vorwürfe weitgehend gestanden.

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Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft nach Erwachsenenstrafrecht beantragt, die Verteidigung eine Jugendstrafe zur Bewährung. Der Senat verhängte dreieinhalb Jahre ohne Bewährung nach Jugendstrafrecht.

Auch 29-Jährige aus Wesel verurteilt

Gleich zwei Frauen wurden vor Gericht als IS-Terroristinnen verurteilt.
Gleich zwei Frauen wurden vor Gericht als IS-Terroristinnen verurteilt.  © Roberto Pfeil/dpa

Das Oberlandesgericht verurteilte in einem zweiten Terrorprozess am Dienstag auch eine Frau aus dem Kreis Wesel als IS-Terroristin. Die 29-jährige Deutsche wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, der Haftbefehl gegen sie aber aufgehoben.

Die Frau war dem Gericht zufolge ebenfalls 2013 gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem minderjährigen Kind ins vom IS beherrschte Gebiet um Aleppo gereist. Sie habe die Anklagevorwürfe weitgehend gestanden: Sie habe aus Liebe zu ihrem ersten Ehemann so gehandelt.

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass die Frau fast viereinhalb Jahre in kurdischen Lagern interniert war. Strafschärfend wertete das Gericht, dass sie ihr kleines Kind in das Krisengebiet mitgenommen habe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa

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