Nach Klage einer Düsseldorferin gegen Bau einer Bahnlinie: OVG betont Ausbau des ÖPNV!

Münster - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit einem Urteil die Notwendigkeit für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs betont.

Das Gericht hob den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs noch einmal explizit hervor.
Das Gericht hob den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs noch einmal explizit hervor.  © Federico Gambarini/dpa

Der Anwohner einer neuen Stadtbahnlinie in Düsseldorf hatte gegen den Bau geklagt. Die neue Linie soll vom Freiligrathplatz nahe des Messegeländes im Norden der Stadt bis zum Flughafen Düsseldorf führen.

Das OVG wies die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2019 ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Mit dem Bau der neuen Linie wird das bestehende Netz in der Landeshauptstadt erweitert.

Mann missbraucht Mädchen zwei Jahre lang: Reitlehrer muss in den Knast
Gerichtsprozesse NRW Mann missbraucht Mädchen zwei Jahre lang: Reitlehrer muss in den Knast

Die Planung dafür sei gerechtfertigt, sagte der 20. Senat des OVG in seiner Urteilsbegründung. Die Planung entspräche den Zielen des Personenbeförderungsgesetzes und des ÖPNV-Gesetzes.

"Außerdem ist das Vorhaben vernünftigerweise geboten. Es trägt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des ÖPNV bei", heißt es in der Mitteilung.

Fehler in der Planung, auch bei den Schutzmaßnahmen für die Anwohner, konnte das Gericht nicht entdecken. Eindeutig bessere Varianten für die Streckenführung hätten sich nicht ergeben.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: