Notarzt nach Rettungseinsatz vor Gericht: Hat er das Leben einer Seniorin (†93) vorsätzlich verkürzt?
Von Ulrike Schödel
Bonn - Nach dem Tod einer 93-jährigen Patientin bei einem Rettungseinsatz steht in Bonn ein Notarzt wegen Totschlags vor Gericht.
Die Anklage wirft dem 41-Jährigen vor, der Frau Morphin gespritzt zu haben, "mit dem Vorsatz, das Leben der Patientin zu verkürzen". Der Angeklagte wies die Vorwürfe vor Gericht zurück.
Laut Anklage war der Notarzt am 20. Februar 2023 zu dem Einsatz gerufen worden und um 17.34 Uhr bei der Frau eingetroffen. Zwei Rettungssanitäter hätten sich zu diesem Zeitpunkt bereits um die krebskranke Seniorin gekümmert, die zunächst bewusstlos auf ihrer Terrasse gelegen habe, aber von den Ersthelfern reanimiert worden sei.
Der hinzugezogene Arzt habe - so der Vorwurf - entgegen der Patientenverfügung der Frau, die eine "Maximalbehandlung" festgelegt habe, "lebensverlängernde Maßnahmen" unterlassen und die Beatmung abgebrochen.
Er habe ihr noch zwei Elektroschocks mit einem Defibrillator versetzt und ihr danach fünf Milligramm Morphin gespritzt, so die Staatsanwältin. Die Frau starb gegen 18.08 Uhr.
Kollege zeigte Notarzt bei der Polizei an
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, bei seinem Eintreffen in der Wohnung sei von den Rettungssanitätern eine Herzdruckmassage durchgeführt worden.
Die 93-Jährige habe aber keinen Puls mehr gehabt und auch nicht geatmet, die Pupillen hätten auf Lichtreflexe nicht reagiert. Im Gespräch habe ihm der Sohn der Patientin gesagt, er wolle nicht, dass seine Mutter leide. Gemeinsam mit dem Rettungsteam sei dann entschieden worden, die Beatmung zu beenden.
Da bei der Herzdruckmassage Rippen gebrochen sein könnten, habe er der Frau zwei Milligramm Morphin gespritzt, um ihr mögliche Schmerzen zu ersparen, erklärte der Deutsche. Um dennoch nichts auszuschließen, habe er schließlich den Defibrillator eingesetzt, nach zwei Versuchen aber weggelegt und erneut Morphin gegeben. Er selbst habe die Polizei rufen lassen und den Totenschein ausgefüllt.
Die Tote war nach Freigabe des Leichnams feuerbestattet worden. Erst als im März 2023 ein anderer Arzt den Kollegen angezeigt hatte, begannen die polizeilichen Ermittlungen. Für den Prozess sind vorerst drei weitere Verhandlungstage angesetzt.
Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

