Schuldunfähig! Sohn ersticht Vater während Notrufs

Bonn - Das Bonner Landgericht hat für einen 24-Jährigen, der seinen Vater erstochen hat, die Unterbringung in einer psychiatrische Klinik angeordnet.

Am Landgericht Bonn wurde der Täter als schuldunfähig eingestuft. Er kommt dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.
Am Landgericht Bonn wurde der Täter als schuldunfähig eingestuft. Er kommt dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.  © Thomas Banneyer/dpa

Er habe die Tat begangen, sei jedoch schuldunfähig, da er an einer halluzinatorischen Psychose leide, urteilte die Kammer am Freitag.

Das Besondere an dem Verfahren sei, dass man "Ohrenzeuge eines Tötungsdeliktes und eines sterbenden Menschen" geworden sei, sagte der Richter.

Der Beschuldigte aus Bad Münstereifel hatte im Februar seinen Vater zunächst zu Boden geschlagen und dann den Notruf gewählt und um Hilfe gebeten.

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Während des Telefonats mit einem Polizeibeamten stach er mit einem Messer mehrmals auf den Vater ein.

Die Schreie des tödlich verletzten Mannes wurden ebenfalls aufgezeichnet.

Opfer verblutete, Sohn wurde vor Ort festgenommen

Der 56-Jährige verblutete noch am Tatort, der Sohn ließ sich dort widerstandslos festnehmen.

Der 24-Jährige hatte im Prozess gesagt, dass er seinen Vater habe verletzen, aber nicht töten wollen.

Er habe sich von ihm jahrelang drangsaliert und unter Druck gesetzt gefühlt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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