Sohn stach immer wieder mit Messer auf seine eigene Mutter ein: "Ich war nicht ich selbst"

Düsseldorf – Weil er seine eigene Mutter (52) mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat, ist ein 28-Jähriger zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der 28-Jähriger musste sich für die Messer-Attacke auf seine Mutter vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. (Symbolbild)
Der 28-Jähriger musste sich für die Messer-Attacke auf seine Mutter vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Sohn des Opfers am heutigen Montag wegen versuchten Totschlags schuldig. Die erste Strafkammer ordnete zudem seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an.

Der 28-Jährige hatte Anfang Dezember nach einem Streit mit einem Messer in Düsseldorf mehrfach auf seine Mutter eingestochen und die lebensgefährlich verletzte Frau einfach liegen lassen. "Ich war nicht ich selbst", sagte der 28-Jährige am Montag kurz vor der Urteilsverkündung. "Ohne Drogen hätte ich doch meiner Mama nie etwas angetan."

Anlass für den Streit war nach Aussage des Angeklagten, dass die Mutter seine Sachen durchwühlt habe. Die Eltern des 28-Jährigen hatten im Prozess nicht aussagen wollen.

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Laut Gericht hatte der Sohn in der Nacht vor der Tat Drogen konsumiert. Das habe seine Steuerungsfähigkeit zwar eingeschränkt, "aber nicht erheblich", so Richter Rainer Drees.

Fünf Jahre Haft für Sohn, obwohl Staatsanwältin viel weniger forderte

Ein Gutachter hatte den Angeklagten aufgrund der Nachwirkungen des Konsums von Cannabis und Kokain in der Nacht vor der Tat als vermindert schuldfähig eingestuft. Das hatten die Staatsanwältin und die Verteidigerin berücksichtigt und drei Jahre Haft beziehungsweise eine Haftstrafe von unter drei Jahren gefordert.

Doch das Landgericht ging mit seinem Strafmaß deutlich darüber hinaus und wertete strafverschärfend, dass der Angeklagte seine eigene Mutter zu töten versucht habe.

Die 52-Jährige konnte damals gerettet werden, weil Nachbarn den Streit gehört und Polizei verständigt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Friso Gentsch/dpa

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