Tod wegen Penis-Vergrößerung: Kellner muss in den Knast - er gab dem Opfer fatale Spitze

Wuppertal – Ein Solinger muss wegen einer tödlich verlaufenen Penisvergrößerung in den Knast! Der 46-Jährige wurde am heutigen Montag zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der 46-jährige Solinger hatte die Penisvergrößerung im Netz gegen Geld angeboten, jetzt wurde er verurteilt.
Der 46-jährige Solinger hatte die Penisvergrößerung im Netz gegen Geld angeboten, jetzt wurde er verurteilt.  © Federico Gambarini/dpa

Das Wuppertaler Landgericht sprach den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Bei einer der Injektionen von Silikonöl in das Geschlechtsteil eines 31-Jährigen war Silikonöl in die Blutbahn gelangt. Es kam zu einer Blutvergiftung, die nach mehreren Monaten Leidenszeit schließlich zum Tod des damals dann 32 Jahre alten Opfers führte.

Der Angeklagte, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, sondern Restaurant-Fachmann, habe dem 32-Jährigen vorgetäuscht, die notwendige Qualifikation für die Behandlung zu besitzen, so das Gericht. Außerdem habe er über die Art des verwendeten Silikonöls falsche Angaben gemacht.

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Der Angeklagte hatte argumentiert, er habe die Spritzen auf ausdrücklichen Wunsch des späteren Opfers gesetzt. Da das Opfer aber in entscheidenden Punkten getäuscht worden sei, habe keine frei verantwortliche Entscheidung vorgelegen, befand das Gericht.

Außerdem sei die Behandlung potenziell lebensgefährlich und damit rechtlich sittenwidrig gewesen.

Opfer (†31) hatte wohl Bedenken, ließ sich jedoch überzeugen

Der Angeklagte hatte die Silikon-Behandlungen gegen Geld im Internet angeboten. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Kellner trotz der tödlichen Injektion einem weiteren Mann mehrere weitere Injektionen verabreicht habe, zuletzt noch im März dieses Jahres.

Das Opfer war im Februar 2020 gestorben. Der Mann war zuvor seit der Injektion im Juli 2019 über Monate immer wieder in verschiedene Krankenhäuser gekommen. Am Ende einer langen Leidensphase starb er schließlich an inneren Blutungen sowie Leber- und Nierenversagen.

Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses zwischenzeitlich abgesetzt, war dann aber wieder aufgetaucht und hatte sich der Justiz gestellt. Daraufhin war er in Untersuchungshaft gekommen. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.

Die 29-jährige Schwester des Opfers hatte ausgesagt, vor der letzten Injektion habe ihr Bruder Bedenken gehabt, die der Angeklagte aber zerstreut habe.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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