Vier Tote bei Unfall in Kürten: Jugendlicher Fahrer muss nicht ins Gefängnis

Von Jonas-Erik Schmidt

Bergisch Gladbach - Rund ein Jahr nach einem verheerenden Autounfall mit vier Toten bei Köln ist der jugendliche Fahrer des Wagens zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Bei dem schweren Unfall in Kürten starben vier Jugendliche. Der damals 16-jährige Fahrer überlebte schwer verletzt. (Archivfoto)  © Christoph Reichwein/dpa

Das Amtsgericht in Bergisch Gladbach sah es als erwiesen an, dass er das Fahrzeug im August 2025 bei "höchstmöglicher Geschwindigkeit" gelenkt hatte. In einer Kurve habe er dann die Kontrolle über den Wagen verloren.

Bei dem Unfall im Ort Kürten waren vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren ums Leben gekommen.

Sie hatten in dem Wagen gesessen, der mit einem Baum kollidierte und sich überschlug. Der damals 16 Jahre alte Fahrer hatte den Unfall verletzt überlebt.

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Das Jugendschöffengericht sprach ihn wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, fahrlässiger Tötung in vier Fällen, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Verkehrsunfallflucht schuldig.

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"Bei der Bemessung der Jugendstrafe hat das Gericht sowohl die erheblichen Folgen der Tat als auch die festgestellte Schwere der Schuld und die für das Jugendstrafrecht maßgeblichen erzieherischen Gesichtspunkte berücksichtigt", hieß es. Das Urteil sei rechtskräftig.

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