35-jähriger Mann sticht mehrfach auf schlafenden Stiefvater ein: So lange muss er in den Knast

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Von Martin Höke

Mönchengladbach - Wegen versuchten Mordes an seinem Stiefvater hat das Landgericht Mönchengladbach einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Das Landgericht Mönchengladbach hat den 35-jährigen Angeklagten zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild)
Das Landgericht Mönchengladbach hat den 35-jährigen Angeklagten zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild)  © Marius Becker/dpa

Das Opfer hatte die Tat in Viersen vor knapp sieben Monaten überlebt, weil die Messerklinge bei der Attacke abgebrochen war. Laut Urteil hatte der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des 61-Jährigen heimtückisch ausgenutzt.

"Wer bei einer schlafenden Person mit einem großen Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge auf die Körpermitte einsticht, handelt in Tötungsabsicht", sagte der Vorsitzende Richter.

Nach Feststellung des Gerichts hatte der 35-Jährige am frühen Morgen des 9. Februar mehrfach mit einem Fleischermesser auf den schlafenden Mann eingestochen.

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Nachdem die Klinge am Brustbein abgebrochen war, sprühte er ihm noch Pfefferspray ins Gesicht und verletzte auch seine Mutter mit Pfefferspray.

Der 61-Jährige verfolgte den Stiefsohn noch bis auf die Straße und bemerkte erst später, dass die abgebrochene Messerspitze in seiner Brust steckte.

Angeklagter nur vermindert schuldfähig

Die Verteidigung will das Urteil anfechten. (Symbolbild)
Die Verteidigung will das Urteil anfechten. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

Das Motiv für die Tat konnte im Prozess nicht geklärt werden. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn sei zwar angespannt, die Beziehung zum Stiefvater aber neutral gewesen, sagte der Richter. "Es gab also eigentlich keinen Grund den Mann nachts mit einem Messer zu attackieren."

Der Verteidiger hatte angegeben, sein Mandant leide an Amnesie und könne sich nur bruchstückhaft an die Tat erinnern.

Da eine Gutachterin nicht ausschließen konnte, dass der 35-Jährige zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand, war er laut Kammer nur vermindert schuldfähig.

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Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine mildere Bestrafung gefordert und will das Urteil anfechten.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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