Polizistenmord von Kusel: Freunde und Bekannte des Täters im Fokus der Ermittler

Kusel/Saarbrücken - Rund 20 Bekannte des verurteilten Polizistenmörders von Kusel sind in den Fokus der Justiz geraten.

Vor rund vier Monaten wurde der 39 Jahre alte Polizistenmörder (M.) für seine Taten zu lebenslanger Haft verurteilt.
Vor rund vier Monaten wurde der 39 Jahre alte Polizistenmörder (M.) für seine Taten zu lebenslanger Haft verurteilt.  © Uwe Anspach/dpa Pool/dpa

Gegen sie seien Ermittlungsverfahren vor allem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag mit.

Dabei gehe es um Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten und den Besitz nicht registrierter Schusswaffen. Nahezu alle Beschuldigten seien Jäger oder im Besitz eines Jagdscheins. Zuvor hatte die Saarbrücker Zeitung darüber berichtet.

Vor rund vier Monaten war ein 39-Jähriger vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) die beiden jungen Beamten bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte zu den Ermittlungsverfahren weiter mit, dass vier Fälle bereits mit rechtskräftigen Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen abgeschlossen seien.

In zwei weiteren Verfahren sei gegen insgesamt drei Menschen Anklage erhoben worden, und zwar in einem Verfahren im Juli 2022 und in dem anderen Verfahren im Januar 2023.

Auch gegen den Polizistenmörder selbst sind noch Verfahren anhängig

Die Verfahren waren über eine nach der Tat von Kusel eingesetzte Ermittlungsgruppe eingeleitet worden, da sich Anhaltspunkte für weitere Straftaten von Personen "aus dem sozialen Umfeld" des inzwischen Verurteilten ergeben hätten, hieß es.

Auch gegen den verurteilten 39-Jährigen sind laut Staatsanwaltschaft noch Ermittlungsverfahren anhängig: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Jagdwilderei und Insolvenzverschleppung.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa Pool/dpa

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