AfD-Mitglieder wollen Waffenbesitzkarte und Jagdschein zurück: Gericht lässt sie abblitzen
Magdeburg - Zwei Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt wollten den Entzug ihrer Waffenbesitzkarte beziehungsweise ihres Jagdscheins nicht hinnehmen. Doch vor Gericht hatten sie damit keinen Erfolg.
Wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mitteilte, wurden die Beschwerden der beiden Parteimitglieder zurückgewiesen. Zuvor waren sie bereits vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert.
In einem Fall hatte die zuständige Behörde einem AfD-Mitglied die Waffenbesitzkarte entzogen. Im zweiten Fall ging es um eine Jägerin, deren Jagdschein für ungültig erklärt und eingezogen worden war.
Beide wollten sich dagegen wehren. Allerdings machten ihnen die Richter erneut einen Strich durch die Rechnung.
Grund dafür ist ihre Mitgliedschaft in der AfD Sachsen-Anhalt. Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Nach dem Waffengesetz gelten Mitglieder von Vereinigungen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, in der Regel als nicht zuverlässig genug für den Waffenbesitz.
Entscheidung soll nicht politische Überzeugung bestrafen
Eine Ausnahme ist zwar möglich, allerdings konnten die beiden Kläger nach Ansicht des Gerichts keine ausreichenden Gründe dafür vorbringen.
Die Richter betonten außerdem, dass es bei den Entscheidungen nicht darum gehe, Menschen für ihre politische Überzeugung zu bestrafen. Vielmehr solle die Allgemeinheit vor den Gefahren des Waffenbesitzes geschützt werden.
Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Allerdings ging es bislang nur um Eilverfahren. Ob der Entzug der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins tatsächlich rechtmäßig war, könnte noch in regulären Gerichtsverfahren geklärt werden.
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