Gericht entscheidet: Kein Referendariat wegen rechter Vergangenheit

Von Christopher Kissmann

Magdeburg - Kann einem Bewerber mit extremistischer Vergangenheit der Karriereweg in der Justiz verwehrt werden, auch wenn die Aktivitäten jahrelang zurückliegen? In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass ein vorläufiger Ausschluss vom juristischen Vorbereitungsdienst bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue möglich ist.

Der Mann sei Mitglied und Funktionär der Organisation "Junge Alternative". (Symbolbild)  © Daniel Karmann/dpa

"Zweifel an der Verfassungstreue können sich auch aus Umständen ergeben, die in der Vergangenheit liegen", heißt es in dem Beschluss des OVG.

Der juristische Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, ist eine praktische Ausbildungsphase für Nachwuchsjuristen nach dem ersten Staatsexamen.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der bereits im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen worden ist, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll.

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Er soll sich zudem antisemitisch und rassistisch geäußert haben, heißt es in dem Beschluss.

Weiterhin sei er Mitglied und Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist - gemeint ist die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative.

Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 eine waffenrechtliche Erlaubnis des Mannes widerrufen und ein Waffenbesitzverbot angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass der Mann Teil der Identitären Bewegung sei.

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OVG lehnte die Beschwerde ab

Der Mann bestritt mehrere Vorwürfe, bekannte sich in einer eidesstattlichen Versicherung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wollte mit seiner Beschwerde erreichen, dass er zu dem am 1. September begonnenen juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt zugelassen wird.

Bereits das Verwaltungsgericht Halle hatte dies zurückgewiesen, das OVG in Magdeburg lehnte die Beschwerde gegen die Entscheidung ab.

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Gravierende Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue

Laut Beschluss des OVG-Beschlusses gibt es Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers. (Symbolbild)  © Arne Dedert/dpa

"Die vorliegenden Erkenntnisse bieten jedenfalls gravierende Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers", heißt es im OVG‑Beschluss. Dessen Aktivitäten hätten sich über einen langjährigen Zeitraum erstreckt.

"Gewichtige Gründe sprechen gegen die Tätigkeit eines Rechtsreferendars im Vorbereitungsdienst."

Die Beteiligten eines Rechtsstreits hätten ein Anrecht darauf, "dass kein Rechtsreferendar an der Bearbeitung ihrer Angelegenheiten mitwirkt, bei dem begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder aktiv unterstützt".

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Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Allerdings könnte der Mann nach dem vorläufigen Rechtsschutz ein Hauptsacheverfahren anstrengen und so versuchen, bei einem weiteren Durchgang für den juristischen Vorbereitungsdienst einen Platz zu bekommen.

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