Gericht urteilt zu Sonderbeiträgen von Bürgermeistern an Parteien

Karlsruhe/Burgenlandkreis - Mandatsträger geben ihrer Partei einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung ab - so ist das in den Satzungen üblicherweise geregelt. Ein früherer ehrenamtlicher Bürgermeister wehrt sich dagegen. Ob er Recht bekommt, entscheidet am Dienstag (11 Uhr) der Bundesgerichtshof.

Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem früheren ehrenamtlichen Bürgermeister und der CDU. (Symbolbild)
Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem früheren ehrenamtlichen Bürgermeister und der CDU. (Symbolbild)  © 123RF / simpson33

Im vorliegenden Fall geht es um den CDU-Kreisverband Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt, der von dem früheren ehrenamtlichen Rathauschef der Gemeinde Finneland einen Teil seiner damals erhaltenen monatlichen Aufwandsentschädigung beansprucht.

Dies hatte der Ex-Bürgermeister bisher verweigert. Er argumentiert, dass er seinerzeit gar nicht als Kandidat seiner Partei angetreten und ohne CDU-Unterstützung ins Amt gekommen war.

Außerdem seien die in der Satzung geregelten Amts- und Mandatsbeiträge freiwillig und nicht einklagbar.

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Der BGH hatte hingegen in der Verhandlung Anfang Dezember vergangenen Jahres angedeutet, dass solche Sonderbeiträge, die auch bundesweit in Parteisatzungen geregelt sind, wohl rechtens sind.

Das hatten auch die Vorinstanzen so gesehen. Sie entschieden, dass dem Kreisverband das Geld - es geht um 740 Euro - laut Landessatzung der CDU Sachsen-Anhalt zusteht.

Der Ex-Rathauschef, lange Jahre CDU-Mitglied und vor einigen Jahren wegen des Rechtsstreites aus der Partei ausgetreten, hatte dagegen Revision vor dem BGH eingelegt.

Titelfoto: 123RF / simpson33

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