Kurioser Rechtsstreit: Wohnung von Mieterin soll aus pikantem Grund geräumt werden

Halle (Saale) - Skurriler Rechtsstreit in Halle: Das Amtsgericht hat einer Räumungsklage der Halleschen Wohnungsgesellschaft gegen eine Mieterin stattgegeben. Der Grund ist pikant.

Das Amtsgericht Halle gab einer Klage auf Räumung einer Wohnung statt. (Symbolbild)
Das Amtsgericht Halle gab einer Klage auf Räumung einer Wohnung statt. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

Wie das Gericht auf TAG24-Nachfrage mitteilte, handelte es sich um folgenden Vorwurf gegen Sindy K.: "Mietvertragswidriges Verhalten durch Verdacht einer unerlaubten Gewerbeausübung und Störung des Hausfriedens durch massive Unruhe aufgrund vieler Besucher."

Konkret heiße das: "Im Verlauf des Verfahrens kam das Gericht zu der Überzeugung, dass unsere Mieterin in ihrer Wohnung der gewerblichen Prostitution nachgeht", erklärte die Wohnungsgesellschaft auf Anfrage von TAG24.

Für eine gewerbliche Nutzung sei keine Zustimmung eingeholt worden. Zudem habe es Beschwerden aus der Mieterschaft gegeben.

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Kurios: Laut einem Bericht der BILD soll die Mieterin Sindy K. nach eigener Aussage taubstumm sein - demnach soll sie die Wohnung wegen angeblich zu lautem Geschlechtsverkehr verlieren.

Laut Wohnungsgesellschaft sei die Mieterin der gewerblichen Prostitution nachgegangen. (Symbolbild)
Laut Wohnungsgesellschaft sei die Mieterin der gewerblichen Prostitution nachgegangen. (Symbolbild)  © 123rf/terovesalainen

Mieterin legte Rechtsmittel ein

Dem Amtsgericht zufolge seien "etwaige Geräusche [...] bei der Entscheidung nicht berücksichtigt" worden und auch "die Frage einer Behinderung oder sonstiger körperlicher Beeinträchtigungen haben im Verfahren keine für die Entscheidung relevante Rolle gespielt."

Sindy K. habe Rechtsmittel eingelegt - für eine Entscheidung darüber sei das Landgericht zuständig.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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