Rechtsextremistin Liebich will wohl nicht in den Knast - und reicht Beschwerde ein

Von Birgit Zimmermann

Naumburg - Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe hat die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich (54) eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Marla-Svenja Liebich (54) reicht Beschwerde in Karlsruhe ein.
Marla-Svenja Liebich (54) reicht Beschwerde in Karlsruhe ein.  © Sebastian Willnow/dpa

Ihre Anwältin werde die Beschwerde am Montag in Karlsruhe einreichen, schrieb Liebich auf X. Die 54-Jährige muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis.

Das OLG hatte im Mai eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichtes Halle als unbegründet verworfen.

Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - zunächst vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

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Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.

Liebich soll Haftstrafe antreten

Vergangenes Jahr trat Liebich noch als Mann in der Öffentlichkeit auf.
Vergangenes Jahr trat Liebich noch als Mann in der Öffentlichkeit auf.  © Hendrik Schmidt/dpa

Eine Verfassungsbeschwerde ändere an der Rechtskraft des Urteils zunächst einmal nichts, sagte Benedikt Bernzen, Sprecher der zuständigen Vollstreckungsbehörde - der Staatsanwaltschaft Halle.

Das bedeutet, die Justizbehörden arbeiten derzeit weiter daran, dass Liebich die Haftstrafe demnächst antreten muss.

Sobald alle Akten vollständig vorliegen, werde geprüft, welche Justizvollzugsanstalt für die Person Liebich die richtige ist. Wegen ihres Wohnsitzes werde es ein Gefängnis in Sachsen sein.

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Wann sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Liebichs Beschwerde befassen wird, ist noch offen. Wie lange es dauert, bis eine Entscheidung getroffen werde, hänge immer vom Einzelfall ab, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Liebich ist vor allem durch regelmäßige Demonstrationen bekannt geworden. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Im Juli hatte das Landgericht Leipzig ein Berufungsverfahren gegen Liebich und drei Mitangeklagte in einem anderen Fall vorläufig eingestellt.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

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