Totschlag oder Mord? Urteil im Fall des getöteten Hoteliers ist gefallen!

Magdeburg - In einer Neuauflage des Prozesses um den Tod eines Hoteliers in Osterweddingen (Landkreis Börde) hat das Landgericht zwei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes statt wie vorher wegen Totschlags verurteilt.

Zwei Männer wurden am Landgericht Magdeburg wegen des Mordes an einem Hotelier verurteilt. (Archivbild)
Zwei Männer wurden am Landgericht Magdeburg wegen des Mordes an einem Hotelier verurteilt. (Archivbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

In der Begründung hieß es am Dienstag, das Gericht gehe davon aus, die heute 22 und 24 Jahre alten Angeklagten hätten aus den niedrigsten Beweggründen gehandelt.

"Es gab ein ganz krasses Missverhältnis zwischen dem Anlass der Tat und der Folge. Ein Mensch wurde deswegen totgeprügelt, weil er die Angeklagten zur Rede gestellt hat, weil sie vorher eine Sachbeschädigung begangen haben", erklärte ein Gerichtssprecher.

Der jüngere der beiden Angeklagten wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, der ältere zu neun Jahren und sechs Monaten. Das Gericht berücksichtigte insbesondere bei dem erwachsenen Angeklagten, dass er vermindert schuldfähig gewesen sei, weil er erheblich unter Alkoholeinfluss stand.

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Deshalb wurde trotz des Urteils wegen Mordes keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Gegen das Urteil kann erneut Revision eingelegt werden.

In diesem neuerlichen Prozess hatte das Gericht im Wesentlichen nur noch über die Frage zu befinden, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat.

Mord ereignete sich im Herbst 2020

An dieser Stelle sollen die beiden Angeklagten auf den Hotelier eingeprügelt haben. (Archivbild)
An dieser Stelle sollen die beiden Angeklagten auf den Hotelier eingeprügelt haben. (Archivbild)  © Thomas Schulz

Das Gericht hatte gegen die beiden Männer im September 2021 wegen Totschlags eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten sowie eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verhängt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aufgrund von Revisionen teilweise auf.

Im vergangenen Jahr war beim Urteil festgestellt worden, dass die beiden jungen Männer den Hotelier im Oktober 2020 zu Tode geprügelt hatten. Bei beiden war ein hoher Blutalkoholspiegel nachgewiesen worden.

Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatten die Männer am frühen Morgen des 16. Oktober in Osterweddingen ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels geparkt. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.

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Wegen der lauten Musik aus dem Auto wachte die Frau des Hoteliers auf und weckte ihren Mann. Er ging daraufhin nach unten und stellte die Randalierer zur Rede.

Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Der Hotelier erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte an seinem Mageninhalt.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

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