Anklage fordert lebenslange Haft für Mannheimer Messertäter

Von Stefanie Järkel

Stuttgart - Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe für den 26-Jährigen gefordert, der für den tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz 2024 verantwortlich sein soll.

Die Nebenklage will laut Anwalt Thomas Franz außerdem eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft.  © Marijan Murat/dpa

Der Afghane sei schuld an der Ermordung des Polizisten Rouven Laur, sagte die Vertreterin der Anklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Außerdem habe er versuchten Mord an fünf weiteren Menschen begangen. Der gläubige Muslim habe bei seiner Tat möglichst viele Islamkritiker töten wollen.

Zusätzlich forderte die Anklage die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld bei dem 26-Jährigen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen.

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Die Bundesanwaltschaft sah es nach dem bisher knapp sechs Monate dauernden Prozess als erwiesen an, dass der Angeklagte sich bereits über Jahre vor der Tat radikalisierte, vor allem durch Chats im Netzwerk Telegram.

Seine Kommunikation lasse auf eine anhaltende Identifizierung mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schließen, sagte die Vertreterin der Anklage.

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Laut Gericht gab es keine Einbindung in ein Terrornetzwerk

Im vergangenen Jahr wurden in Mannheim fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie der 29-jährige Polizist Rouven Laur angegriffen.  © KIRILL KUDRYAVTSEV / AFP

Es gebe allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass Sulaiman A. in die Organisationsstrukturen der Terror-Vereinigung eingebunden gewesen sei.

Letztlich habe er einen "dschihadistisch motivierten Anschlagsplan auf vermeintlich Ungläubige" gefasst.

Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich.

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Das Verfahren läuft seit Mitte Februar in Stuttgart-Stammheim, Mitte September könnte ein Urteil fallen.

Nach der Bundesanwaltschaft plädieren noch die Nebenkläger, darunter die Mutter des getöteten Polizisten, sowie die Verteidiger des Angeklagten.

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