Zwickau - In seiner Zeit als Musiklehrer am Zwickauer Clara-Wieck-Gymnasium soll sich Uwe M. (64) in seiner Wohnung an einer damals 15-jährigen Schülerin vergriffen haben. Am Donnerstag wurde er dafür vom Amtsgericht Zwickau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bis zuletzt hatte der Angeklagte alle Schuld von sich gewiesen.
Eine Polizistin, die sich eingehend mit dem Opfer unterhalten hatte, sagte am Donnerstag aus.
Auf die Frage, warum die ehemalige Schülerin sich erst vor Kurzem an die Behörden wandte, obwohl der Missbrauch 2013 bis 2014 begangen wurde, sagte die Beamtin: "Es ist nicht unüblich, gerade wenn Jugendliche und Kinder sexuelle Gewalt erfahren. Dann kommt es vor, dass denen das im Erwachsenenalter erst bewusst wird."
Der Einforderung nach einem psychologischen Gutachten der Geschädigten von Verteidiger Björn Scheibe erteilte die Richterin eine Absage: "Es handelt sich um eine Erwachsene, die hier vor Ort konsistent ausgesagt hat", so die Juristin. Das Opfer wird psychologisch betreut. Der Angeklagte hingegen wies alle Schuld von sich: Es soll ein Vertrauensverhältnis gegeben haben, aber kein sexuelles.
Uwe M. ist wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Kinderpornografie und Urkundenfälschung vorbestraft. Trotzdem kommt der Chorleiter ein weiteres Mal um den Knast herum: Er wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Die Gründe für das milde Urteil: Der Angeklagte ist zwar vorbestraft, zum Zeitpunkt der Taten war er es jedoch nicht. Außerdem liegen die Taten lange zurück. Dem Opfer muss er ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zahlen.