Nach vorgetäuschtem Tod in der Ostsee: Doch noch Haftstrafe gegen 56-Jährigen?

Kiel - Das Landgericht in Kiel hat sich am Freitag mit dem vorgetäuschten Tod eines Mannes in der Ostsee befasst.

Rund sieben Monate nach seinem vermeintlichen Ertrinken in der Ostsee haben Ermittler den Kieler auf dem Dachboden im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt entdeckt.
Rund sieben Monate nach seinem vermeintlichen Ertrinken in der Ostsee haben Ermittler den Kieler auf dem Dachboden im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt entdeckt.  © M. Schäfer/HannoverReporter.de/dpa

Dabei muss sich ein Ehepaar erneut wegen versuchten Versicherungsbetruges in 13 Fällen verantworten. Die vorausgegangenen Freisprüche waren vom Bundesgerichtshof in Leipzig aufgehoben worden.

Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen.

Dafür sollten insgesamt 14 Versicherungsverträge zu Geld gemacht werden. Nur in einem dieser Fälle gab es im Februar 2021 eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen, in 13 weiteren Fällen die nun aufgehobenen Freisprüche.

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Bei dem neu aufgerollten Prozess zieht zudem die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Richters zumindest für den Ehemann eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht - er muss hingegen mit einer Haftstrafe rechnen. Laut Verteidigung wollen sich die Angeklagten zunächst nicht äußern.

Das Urteil für den neu aufgerollten Prozess soll voraussichtlich am 8. März fallen.In 13 weiteren Fällen - also dem versuchten Betrug von anderen Versicherungen - wurden die Angeklagten damals freigesprochen. Diese Freisprüche aber hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig auf.

Erstmeldung, 1. März, 11.23 Uhr; Update, 1. März, 16.37 Uhr.

Titelfoto: M. Schäfer/HannoverReporter.de/dpa

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