Haft- und Geldstrafe: Erste Verurteilungen nach neuem Cannabisgesetz

Stuttgart/Karlsruhe - Für die meisten Gerichte im Land ist die Umstellung auf die neue Cannabis-Verordnung noch eine Herausforderung. Die ersten Präzedenzfälle nach dem aktuellen Gesetz sind bereits durch.

Mit dem neuen Cannabisgesetz sind immer noch hohe Geldstrafen sowie Haftstrafen möglich. (Symbolbild)
Mit dem neuen Cannabisgesetz sind immer noch hohe Geldstrafen sowie Haftstrafen möglich. (Symbolbild)  © Timm Schamberger/dpa

Am Dienstag wurde ein 23-jähriger Drogenschmuggler vom Landgericht Stuttgart zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Im Vergleich zur früheren Gesetzeslage, in der bis zu 15 Jahre Haft möglich waren, wirkt es wie ein mildes Urteil.

Der Albaner schmuggelte rund 34 Kilogramm Marihuana von Spanien nach Kornwestheim. Dort übergab er seine Ware an polizeibekannte Personen. Die Beamten stellten das Cannabis in einer Tiefgarage sicher.

Es wurden Haftbefehle gegen die beteiligten Drogendealer sowie den 23-Jährigen erlassen, der jedoch bereits nach Barcelona geflüchtet war.

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Im November wurde der junge Mann in einer Zollkontrolle festgesetzt. Vor Gericht hatte er seine Tat größtenteils gestanden.

Karlsruher Amtsgericht legt eigene THC-Grenze fest

25 Gramm Cannabis dürfen Menschen nun unterwegs mitführen.
25 Gramm Cannabis dürfen Menschen nun unterwegs mitführen.  © Annette Riedl/dpa

Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte einen 32-Jährigen am Dienstag zu einer Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro, die er in 60 Tagessätzen zu je 30 Euro bezahlen muss. Laut dem Urteil nach dem neuen Gesetz habe der Mann eine "nicht geringen Menge" Cannabis besessen.

Im Jahr 2023 soll der Mann demnach Pflanzen angebaut haben, die den THC-Grenzwert weit überschritten hatten. Die genaue Definition, wann eine "nicht geringe Menge" vorliege, sei dem Gesetzgeber offengelassen, wie das Gericht mitteilte.

Das Karlsruher Amtsgericht entschied nun, dass ein Besitz von 500 Gramm oder außerhalb des Wohnsitzes mehr als 250 Gramm getrocknetes Cannabis als "nicht geringe Menge" anzusehen ist.

Nach der neuen Cannabisverordnung, die seit dem 1. April gilt, dürfen bis zu 50 Gramm Gras straffrei zu Hause gelagert werden.

Titelfoto: Timm Schamberger/dpa

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