Lebenslang für Mord im Stuttgarter Schwesternwohnheim: "Sie wollte selbstbestimmtes Leben"

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Von Martin Oversohl

Stuttgart - Am Dienstag, dem Tag der Urteilsverkündung, hätte Maha D. (†31) eigentlich ihren ersten Hochzeitstag gefeiert. Stattdessen sitzt der Mann, mit dem die Pflegerin nach islamischem Recht verheiratet war, im Landgericht Stuttgart auf der Anklagebank.

Der Angeklagte (32) wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Angeklagte (32) wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.  © Martin Oversohl/dpa

Der Angeklagte zeigt keine erkennbare Regung, während er den scharfen Worten des Vorsitzenden Richters zuhört. Dieser lässt keinen Zweifel aufkommen: "Wir sind der sicheren Überzeugung, dass der Täter hier sitzt."

Maha D. war im Januar dieses Jahres in ihrem Zimmer in einem Stuttgarter Schwesternwohnheim getötet worden. Der Mörder, so das Gericht: ihr früherer Partner.

Das Landgericht verurteilt den 32-Jährigen nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und seine Anwältin haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

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Warum die Frau sterben musste, beantwortet der Richter ohne Umschweife: "Letztlich muss man sagen, wir haben hier wieder einen Femizid."

Eine Frau habe ihr Leben auf gewaltsame Weise verloren, weil ein Mann sie aus Eifersucht oder aus verletzter männlicher Eitelkeit getötet habe. Direkt an den Angeklagten gewandt, sagte der Jurist: "Für Sie war es nicht akzeptabel, dass sie ein selbstbestimmtes Leben ohne Sie führen wollte."

Trennung wenige Tage zuvor

Für das Gericht ist die Beweislage nach dem Mord an der 31-jährigen Pflegerin eindeutig. (Symbolfoto)
Für das Gericht ist die Beweislage nach dem Mord an der 31-jährigen Pflegerin eindeutig. (Symbolfoto)  © Marijan Murat/dpa

Für das Gericht wiegen auf dem Weg zum Urteil mehrere Beweise schwer: Es gibt Videoaufzeichnungen, Zeugenaussagen und Handydaten. Außerdem seien DNA-Spuren eindeutig: Unter anderem gebe es Spuren unter den Fingernägeln des Opfers, sagte der Richter. Er bezeichnete sie als "klassische Spuren eines verzweifelten Kampfes ums Leben".

Nach Angaben der Ermittler hatten sich Maha D. und der Mann im Krankenhaus kennengelernt, in dem ihr späterer Partner behandelt wurde. Der 32-Jährige ist staatenlos und lebt nur mit einer Duldung in Deutschland. Asyl hat er nicht erhalten. Das Paar kannte sich seit August 2025, doch die Beziehung soll von Anfang an von Streit geprägt gewesen sein.

Wenige Tage vor der Tat trennte sich die Frau nach einem erneuten Streit von ihrem Partner. Der Mann sei eifersüchtig und gekränkt gewesen, sagte der Richter. Unter anderem habe er ihr kurz vor der Trennung Vorwürfe wegen eines Treffens mit einem Hobby-Fotografen gemacht.

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Maha D.s Leiche wurde erst drei Tage nach der Tat entdeckt. Ihre Vorgesetzte hatte Alarm geschlagen, nachdem die Pflegerin an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen nicht zum Dienst erschienen war.

Die Kammer würdigt die getötete Frau zum Ende ihrer Urteilsbegründung in wenigen, klaren Sätzen: "Sie war einfach eine junge Frau, die ihr Leben geliebt hat."

Die Tat ist nicht die erste Gewalttat in dem inzwischen nicht mehr bewohnten Heim. Bereits 2023 war dort eine Pflegeschülerin (†32) getötet worden; ein Jahr später hatte das Stuttgarter Landgericht den Täter ebenfalls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Innerhalb von nur drei Jahren war es damit der zweite Mord an einer Pflegerin im selben Wohnheim.

Titelfoto: Martin Oversohl/dpa

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