Darum verklagt Ritter Sport diese Firma aus Mannheim

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Von Stefanie Järkel

Stuttgart - Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit auf einen Erfolg vor Gericht hoffen: Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker aus Mannheim.

Ritter Sport fühlt sich vom Mannheimer Unternehmen in seinen Markenrechten verletzt.
Ritter Sport fühlt sich vom Mannheimer Unternehmen in seinen Markenrechten verletzt.  © Bernd Weißbrod/dpa

Ritter Sport geht gegen den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" vor, weil das Unternehmen durch das Produkt seine Markenrechte verletzt sieht.

Am Landgericht Stuttgart hatte Ritter Sport Anfang des Jahres verloren - und legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht sieht dagegen nach eigenen Aussagen Ritter Sport im Recht.

Die Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani bei der Verhandlung. 

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Er führte unter anderem an, dass Schokolade und Müsliriegel in Supermärkten, aber besonders auch in kleineren Geschäften an gleichen Orten präsentiert würden. Sie würden zu den gleichen Anlässen verzehrt, "als Zwischenmahlzeit und Energielieferant", direkt aus der Verpackung heraus.

Etwa die aufgedruckten Symbole auf der Verpackung des Haferriegels reichten nicht aus, um genügend Unterschied zur Ritter-Sport-Verpackung zu schaffen.

Was sagt das Oberlandesgericht Stuttgart?

Um den Müsliriegel und die Schokoladentafel geht es bei dem Rechtsstreit.
Um den Müsliriegel und die Schokoladentafel geht es bei dem Rechtsstreit.  © Bernd Weißbrod/dpa

Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. "Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben", sagte Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz.

Am 5. November will der Senat sein Urteil verkünden. Grundsätzlich ist es möglich, dass das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Falls nicht, könnte eine der Parteien auch noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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