"Querdenken"-Chef Ballweg erhält Freispruch - Aber nicht in allen Punkten

Von Nico Pointner

Stuttgart - Der Prozess gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg (50) ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen.

Michael Ballweg (50) musste sich viele Monate vor Gericht verantworten. Nun ist das Urteil gefallen.  © Bernd Weißbrod/dpa POOL/dpa

Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des Betrugs frei und sprach ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig - und verwarnte ihn.

Ballweg musste sich seit Herbst 2024 vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für "Querdenken" eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben.

Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für "Querdenken" in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung.

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In ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche forderte die Anklage eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro.

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Verteidiger beantragten Entschädigung

Ballwegs Verteidiger wiesen die Anschuldigungen von Beginn an entschieden zurück. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Sie plädierten hingegen auf Freispruch und beantragten zudem eine Entschädigung für Ballwegs Zeit im Gefängnis.

Ballweg war während der Corona-Pandemie zu einer zentralen Figur der regierungskritischen Proteste geworden. Die von ihm gegründete "Querdenken"-Bewegung formierte sich 2020 in Stuttgart als Reaktion auf die staatlichen Schutzmaßnahmen.

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Die "Querdenken"-Bewegung veranstaltete zahlreiche Demonstrationen. (Archivbild)  © Daniel Schäfer/dpa

Binnen kurzer Zeit breitete sie sich bundesweit aus – zu den Demonstrationen gesellten sich neben Impfgegnern auch Esoteriker, Anhänger von Verschwörungstheorien und Vertreter rechtsextremer Gruppen.

Erstmeldung: 11.39 Uhr, aktualisiert um 12.04 Uhr.

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