Stuttgart 21: Gericht legt Vergleich für Grundstückseigentümer vor

Stuttgart - Im Streit um Entschädigungszahlungen für Grundstückseigentümer im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen.

Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit Stuttgart 21: Der Vorsitzende Richter Bernd Schendzielorz (r.) vor dem Prozess.
Belastung von Grundstücken im Zusammenhang mit Stuttgart 21: Der Vorsitzende Richter Bernd Schendzielorz (r.) vor dem Prozess.  © Bernd Weißbrod/dpa

Demnach soll ein Ehepaar 900 Euro als Entschädigung enthalten, weil unter zwei Grundstücken ein Tunnel des Milliardenprojekts verläuft, wie der Richter mitteilte.

Die Deutsche Bahn will bislang 778,48 Euro zahlen.

Das Regierungspräsidium hatte die Entschädigung auf 1000 Euro festgesetzt und sieht in dieser Summe zugleich einen Betrag für eine Mindestentschädigung.

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Grundstückseigentümer müssen eine Entschädigung erhalten, weil der Bahn das Recht eingeräumt worden ist, dass sie die Röhre unter den betroffenen Grundstücken bauen durfte und nun betreiben sowie unterhalten kann.

Strittig ist zwischen Bahn und Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Enteignungsbehörde die Höhe des Geldbetrags, die der Staatskonzern dafür an die betroffenen Grundstückseigentümer zahlen muss.

Beteiligte können jetzt überlegen, ob sie den Vergleich annehmen

Das Milliardenprojekt Stuttgart 21 wird oftmals harsch kritisiert.
Das Milliardenprojekt Stuttgart 21 wird oftmals harsch kritisiert.  © Bernd Weißbrod/dpa

Das Regierungspräsidium folgte laut Gericht der von der Bahn ermittelten Wertminderung nicht. Die Behörde holte ein eigenes Gutachten ein, setzte einen höheren Betrag an und erwirkte, dass dieser für das Nutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wurde. Dagegen wehrt sich die Deutsche Bahn nun vor der Baulandkammer des Landgerichts.

Die Bahn vertritt die Auffassung, dass das Gutachten des Regierungspräsidiums fehlerhaft sei, wie das Gericht mitteilte.

Das Regierungspräsidium wollte in der Verhandlung von der Forderung nach einer Mindestentschädigung nicht abrücken. Das Landgericht wies darauf hin, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit habe.

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Alle Beteiligten können sich indessen überlegen, ob sie den Vergleich annehmen. Die Deutsche Bahn signalisierte, dass sie vor allem mit einer Mindestentschädigung Probleme habe. Erst kürzlich hatten die erneut stark steigenden Kosten für das Großbauprojekt für Schlagzeilen gesorgt.

Nach aktuellen Annahmen summieren sich die Investitionen für den Bau des Stuttgarter Tiefbahnhofs und weiterer Projekte auf mehreren Trassen auf mindestens 9,15 Milliarden Euro.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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