Von Sebastian Haak
Jena - Im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Knockout 51" haben die Verteidiger des Hauptangeklagten einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.
Der Mann sei zwar an der Gründung der Gruppe beteiligt gewesen, sagte einer seiner Anwälte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Jena. Doch habe sich sein Mandant an etwaigen strafbaren Handlungen aus dieser Gruppe heraus nicht beteiligt. Er habe diese auch nicht gewollt.
Dass die Mitglieder von "Knockout 51" Kampfsport trainiert hätten, sei ohnehin nicht rechtswidrig gewesen, argumentierte der Anwalt. Deshalb sei es seinem Mandanten mit der Gründung der Gruppe nicht um die Gründung einer kriminellen Vereinigung gegangen.
"Selbstverteidigungskurse werden allenthalben angeboten, auch das ist nicht strafbar", sagte der Anwalt.
"Rechtsextremistische Kampfsportvereinigung"
Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024 wird die in Eisenach gegründete Gruppierung als "rechtsextremistische Kampfsportvereinigung" bezeichnet. "Knockout 51" präsentierte sich nach Erkenntnissen von Ermittlern vor allem in Eisenach als Ordnungsmacht und hatte demnach etwa versucht, dort einen "Nazi-Kiez" zu schaffen. Den drei Angeklagten im aktuellen Prozess wird etwa die Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Der zweite Anwalt des mutmaßlichen Rädelsführers machte Vereine und Fitnessstudios indirekt mitverantwortlich dafür, dass "Knockout 51" überhaupt entstanden war.
Die jungen Männer, die sich später zu der Gruppe zusammengeschlossen hatten, seien von anderen Kampfsportanbietern wegen ihrer politischen Überzeugungen ausgegrenzt worden, sagte er. Die Reaktion sei dann gewesen: "Grenzt ihr uns aus, machen wir eben unser eigenes Ding."