Urteil gegen AfD-Politiker: Sonneberger Stadtrat wegen Nazi-Parole schuldig gesprochen

Sonneberg - Ein Vorfall in einer Bar hat für den Sonneberger AfD-Politiker Alexander Escher nun strafrechtliche Konsequenzen. Das Gericht sprach den 40-jährigen Stadtrat am Montag wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen schuldig.

Alexander Escher (40, AfD) wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 60 Euro verurteilt. (Symbolbild)
Alexander Escher (40, AfD) wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 60 Euro verurteilt. (Symbolbild)  © 123Rf/skycinema

Nach Überzeugung des Gerichts soll Escher Ende 2022 in der Sonneberger "Gewölbebar" den nationalsozialistischen Ruf "Sieg Heil" geäußert haben, wie FOCUS online berichtet.

Der Vorsitzende Richter Robin Scherf verhängte dafür eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Escher mit dem Ausruf gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstoßen hat.

Escher ist Kommunalpolitiker der AfD und sitzt sowohl im Kreistag als auch im Sonneberger Stadtrat. Er arbeitet außerdem im Wahlkreisbüro einer thüringischen AfD-Landtagsabgeordneten.

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Bei der Festsetzung der Strafe spielte laut Gericht auch eine Rolle, dass Escher bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist.

Zudem könne das Urteil laut Richter Scherf Folgen für seine politische Zukunft haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine strengere Strafe gefordert und auf 90 Tagessätze zu je 70 Euro plädiert.

Auch ein zweiter Fall beschäftigte das Gericht

Der AfD-Politiker sitzt sowohl im Kreistag als auch im Sonneberger Stadtrat. (Symbolbild)
Der AfD-Politiker sitzt sowohl im Kreistag als auch im Sonneberger Stadtrat. (Symbolbild)  © Christoph Reichwein/dpa

Neben dem Vorfall in der "Gewölbebar" stand noch ein zweiter ähnlicher Vorwurf im Raum.

Dem AfD-Politiker wurde vorgeworfen, ebenfalls 2022 in einer anderen Sonneberger Bar - der „Dachshöhle“ - eine entsprechende Parole gerufen zu haben.

In diesem Punkt kam das Gericht jedoch zu keinem Schuldspruch. Nach einer rund sechsstündigen Verhandlung, in der acht Zeugen gehört wurden, hielt selbst die Staatsanwaltschaft den Vorwurf letztlich nicht für ausreichend belegbar und sprach sich für einen Freispruch aus.

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Der Angeklagte wies beide Anschuldigungen auch im Prozess weiterhin zurück. Das Urteil ist noch nicht endgültig: Escher kann innerhalb von einer Woche Berufung einlegen.

Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa

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