Von Annett Gehler
Gera - Nach dem Urteil im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg fechten beide Angeklagte den Richterspruch an.
Die Verteidigung habe sowohl für die Mutter des Kindes als auch deren früheren Lebensgefährten Revision beantragt, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Gera.
Zuvor hatten die Thüringer Zeitungen der Funke Medien berichtet. Das Gericht hatte beide Angeklagte in einem Indizienprozess des Mordes wegen Unterlassen schuldig gesprochen.
Der 30-Jährige wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Gegen die 23-Jährige wurde eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verhängt.
Das kleine Mädchen war Ende 2020 nach Misshandlungen und Krankheit gestorben. Trotz des lebensbedrohlichen Zustandes des Kindes hatten die beiden Angeklagten unter anderem aus Angst vor dem Jugendamt keine ärztliche Hilfe geholt. Der Mann hatte die Leiche des Kindes dann unter der Terrasse einer Gartenlaube in Bad Blankenburg vergraben.