Widersacher mit Armbrust in Gartenanlage getötet: Täter muss lange in den Knast

Von Annett Gehler

Erfurt - Weil er einen Mann mit einem Schuss aus der Armbrust getötet hat, muss ein 25-Jähriger für sechs Jahre hinter Gitter. Das Gericht sprach ihn des Totschlags schuldig.

Der 30-Jährige hatte den 25-Jährige mit einem Schuss aus einer Armbrust unter anderem in den Brustkorb geschossen. Das Opfer verblutete anschließend.  © Annett Gehler/dpa

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im November vergangenen Jahres im Streit auf seinem Gartengrundstück in Plaue (Ilm-Kreis) zwei Schüsse mit der Armbrust auf einen Mann abgab.

Der erste Schuss traf das Opfer ins Bein, der zweite in den Brustkorb. Der Vorsitzende Richter Markus von Hagen sprach von einer furchtbaren Tat, die nicht hätte geschehen dürfen.

Der Richterspruch folgte dem von der Verteidigung beantragten Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert.

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Die Nebenklage, die die Witwe und Kinder des Getöteten vertritt, hatte auf zwölf Jahre und fünf Monate Haft plädiert. Die Nebenklage, welche die Mutter des Opfers vertritt, hatte sich hingegen auf kein konkretes Strafmaß festgelegt, sah aber auch Mordmerkmale bei der Tat gegeben.

"Es war keine Hinrichtung und auch keine Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers", begründete von Hagen die Verurteilung wegen Totschlags und nicht wegen Mordes. Der frühere Vereinssportschütze habe nicht mit Absicht töten wollen, aber bedingt vorsätzlich gehandelt.

Der Angeklagte und das 30-jährige Opfer hatten zusammen Bier getrunken und waren dann über die geschlechtliche Ausrichtung einer ebenfalls anwesenden Transperson in Streit geraten. Das Opfer wehrte zunächst einen Angriff des 30-Jährigen mit einer Axt auf die Person ab und verwies ihn des Grundstücks.

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Angeklagter war zur Tatzeit betrunken

Der Prozess fand vor dem Landgericht Erfurt statt.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Später kam der 30-Jährige zurück und bedrohte den Angeklagten mit einem Vorschlaghammer. Daraufhin griff dieser zur Armbrust.

Der Vorsitzende Richter sprach bei dem zweiten, tödlichen Schuss von einer Kurzschlussreaktion des Angeklagten. Er habe dann vergeblich versucht, dem Opfer zu helfen. Auch der von dem Angeklagten gerufene Notarzt konnte den Mann nicht mehr retten.

Er verblutete. Der Angeklagte habe sich zu der Tat bekannt, Reue gezeigt und ein Geständnis abgelegt, hielt von Hagen dem Angeklagten zugute. Dieser sei zum Tatzeitpunkt alkoholbedingt enthemmt, aber trotz 2,1 Promille im Blut nicht vermindert steuerungsfähig und somit schuldfähig gewesen.

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Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklärten nach der Urteilsverkündung bereits, dass sie keine Revision einlegen werden. Die Nebenklage will sich dazu noch beraten. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

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