Tödlicher Unfall im Eiskanal: Ehrenamtliche Helferin sitzt auf Anklagebank, doch es gibt Kritik!

Suhl - Ein Freizeitvergnügen auf der Rennrodelbahn in Oberhof endete im Februar vergangenen Jahres in einer tödlichen Tragödie. Eine Helferin steht dafür jetzt vor Gericht. Aus Sicht der Nebenklage gehören andere Verantwortliche auf die Anklagebank.

Ende Februar vergangenen Jahres war im Zielbereich des Eiskanals ein Gästebob gegen einen Schlauchring geprallt. (Archivbild)
Ende Februar vergangenen Jahres war im Zielbereich des Eiskanals ein Gästebob gegen einen Schlauchring geprallt. (Archivbild)  © NEWS5 / Ittig

Die angeklagte ehrenamtliche Helferin hat das Unglück vor Gericht zutiefst bedauert. Es vergehe kein Tag, an dem sie nicht daran und an das schwere Leid denke, hieß es am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Suhl in einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung der sichtlich mitgenommenen und weinenden Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Ende Februar vergangenen Jahres war im Zielbereich des Eiskanals ein Gästebob gegen einen Doppel-Schlauchring geprallt, weil sich beide Gefährte zeitgleich in der Eisrinne befanden.

Dabei starb ein 45-Jähriger, der in dem sogenannten Ice-Tube saß, seine 41-Jahre alte Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen. Die Angeklagte betreute an dem Unglücksabend als Vereinsmitglied ehrenamtlich den Start der Ice-Tubes.

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Staatsanwalt Jochen Grundler sagte, der Zusammenstoß sei für die Angeklagte vorhersehbar und vermeidbar gewesen, da sie wusste, dass sie die Schlauchringe nur bei grüner Ampel in den Eiskanal schieben durfte.

Der Prozess wurde am Dienstag am Amtsgericht in Suhl eröffnet.
Der Prozess wurde am Dienstag am Amtsgericht in Suhl eröffnet.  © Michael Reichel/dpa

Nebenklägervertreter: "Wieso sind diese Verantwortlichen nicht auf der Anklagebank?"

In der Erklärung der Angeklagten hieß es, für den Start des Ice-Tubes habe es eine Freigabe per Lautsprecher gegeben. (Archivbild)
In der Erklärung der Angeklagten hieß es, für den Start des Ice-Tubes habe es eine Freigabe per Lautsprecher gegeben. (Archivbild)  © Steffen Ittig/NEWS5/dpa

In der Erklärung der Angeklagten hieß es, für den Start des Ice-Tubes habe es eine Freigabe per Lautsprecher gegeben. Sie sei sich sicher gewesen, dass die Ampel in dem Moment auf Grün schaltete.

Die angeklagte Helferin gab zudem an, keine Informationen zu weiteren Veranstaltungen noch zur weiteren Bahnbelegung gehabt zu haben.

Auch sei sie für ihren Einsatz nicht gesondert geschult worden. Als dann die Freigabe für den von einem höheren Punkt der Eisbahn startenden Gästebob erfolgte, habe sie noch versucht, das zu verhindern.

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Der Nebenklägervertreter Juri Goldstein, der die Tochter des Opfers vertritt, kritisierte in einer für seine Mandantin verlesenen Erklärung, das Verfahren lasse die erforderliche Akribie in den Ermittlungen vermissen.

Er stellte die Frage nach einem konkreten Sicherheitskonzept und nach fachkundigem Personal für diese touristischen Fahrten: "Wieso sind diese Verantwortlichen nicht auf der Anklagebank?"

Erstmeldung von 7.05 Uhr, aktualisiert um 11.45 Uhr.

Titelfoto: NEWS5 / Ittig

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