Urteil: Freispruch nach Tod von vier Bikern auf Autobahn

Rudolstadt - Der wegen des Todes von vier Motorradfahrern auf der A9 angeklagte Fahrer ist freigesprochen worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild)  © 123Rf/olegdudko

Dem 42-Jährigen könne kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, begründete das Amtsgericht Rudolstadt (Thüringen) am Dienstag seine Entscheidung.

Die Richter folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im August 2019 war der Angeklagte auf der A9 zwischen Bad Lobenstein und Schleiz mit seinem Kleintransporter von der Fahrbahn abgekommen und in eine Gruppe Motorradfahrer gekippt.

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Diese hatten unter einer Autobahnbrücke angehalten, um Schutz vor starkem Regen zu suchen. Die getöteten Motorradfahrer kamen aus dem Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) und aus Pforzheim (Baden-Württemberg).

Der Angeklagte ist aus Brandenburg.

Titelfoto: 123Rf/olegdudko

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