Beendet das Oberverwaltungsgericht Weimar den Teil-Lockdown in Thüringen?

Weimar - Mindestens einen Monat lang gilt in Deutschland ein Teil-Lockdown. Das bedeutet erhebliche Einschränkungen im alltäglichen Leben. In Thüringen liegen bereits die ersten Eil-Anträge und eine Klage beim Oberverwaltungsgericht in Weimar vor.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar entscheidet über die Anträge des Hotels und der zwei Fitnessstudios. (Symbolbild)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar entscheidet über die Anträge des Hotels und der zwei Fitnessstudios. (Symbolbild)  © 123Rf/olegdudko

Ein Hotel und zwei Fitnessstudios wehren sich juristisch mit Eilverfahren gegen den seit Montag geltenden Teil-Lockdown in Thüringen.

Insgesamt lägen Anträge auf drei Eilverfahren sowie eine Klage vor, sagte eine Sprecherin des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Weimar am Mittwoch auf Anfrage. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, sei noch unklar.

Eilverfahren führen in der Regel zu deutlich schnelleren Entscheidungen. Allerdings muss auch hier dem Antragssteller (Hotel und den beiden Fitnessstudios) und dem Antragsgegner (Freistaat Thüringen) jeweils Zeit für Stellungnahmen gegeben werden.

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Seit Montag gilt in Thüringen ein Teil-Lockdown. Seitdem müssen unter anderem Restaurants und die meisten gastronomische Betriebe geschlossen bleiben. Auch ein Großteil der Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist betroffen.

In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal zehn Menschen aus zwei Haushalten treffen. Einschränkungen gibt es auch im Freizeit- und dem organisierten Amateur-Sportbetrieb (TAG24 berichtete).

Fitnessstudio-Betreiber aus Apolda bekam im Mai vorm OVG Recht, jetzt klagt er wieder

Bereits während des ersten Lockdowns im April hatte sich ein Fitnessstudiobetreiber juristisch gegen die angeordnete vorübergehende Schließung seines Betriebes vor dem OVG gewehrt - ohne Erfolg.

Im Mai jedoch kippte das OVG im Fall eines Fitnessstudiobetreibers aus Apolda die entsprechende Regelung in der damals geltenden Verordnung.

Da es sich bei der Corona-Pandemie um eine dynamische Situation handele und verschiedene Verordnungen zu unterschiedlichen Zeiten galten, könne das Ergebnis einer solchen Prüfung von Fall zu Fall variieren, sagte eine Sprecherin.

Unter anderem jener Apoldaer Fitnessstudiobetreiber hat sich diesmal erneut an das OVG gewandt. Dem Freistaat Thüringen werde bei den Eilverfahren bis Ende der Woche Zeit für Stellungnahmen gegeben, sagte die OVG-Sprecherin.

Sollten die Klagenden vor dem OVG erfolgreich sein, könnte vermutlich eine Welle von Eilverfahren beim Gericht eingehen.

Titelfoto: 123Rf/olegdudko

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