Von Christian Rothenberg
Düsseldorf - Der Kaffeeröster Tchibo hat im Streit um angeblich zu niedrige Kaffeepreise erneut eine juristische Niederlage gegen Aldi Süd einstecken müssen.
Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiesen die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurück, wie eine Sprecherin mitteilte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tchibo kann Revision einlegen und die Entscheidung von einem höheren Gericht prüfen lassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.
Der Hamburger Kaffeeröster wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben - und damit zu billig.
Tchibo sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und wollte Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern.
Die Richter teilten diese Auffassung nicht. Ein unbilliges Verhalten des Discounters liege nicht vor, hieß es. Aldi Süd dürfe bei Rabattaktionen Kaffee unter den Herstellungskosten anbieten.
Streit noch nicht beendet: Tchibo prüft Revision
Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke sagte nach der Entscheidung: "Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten."
Offen bleibt, ob der Rechtsstreit damit beendet ist. Tchibo kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Revision beantragen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen.
"Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen", sagte der Tchibo-Sprecher. Aldi Süd äußerte sich auf dpa-Nachfrage nicht.