"Letzte Verteidigungswelle": Jugendliche Rechtsterroristen alle in U-Haft

Von Jacqueline Melcher

Karlsruhe - Nach bundesweiten Festnahmen und Durchsuchungen bei einer mutmaßlichen rechtsextremen Terrorgruppe sind alle fünf Festgenommenen in Untersuchungshaft.

Eine Wagenkolonne verlässt den Bundesgerichtshof (BGH). Der Generalbundesanwalt geht gegen junge Männer vor, die einer mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle angehören sollen.  © Uli Deck/dpa

Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof eröffnete am Donnerstagmorgen den letzten zwei Beschuldigten die Haftbefehle und setzte diese in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte.

Die Karlsruher Behörde hatte am Mittwoch die fünf Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren festnehmen lassen. Sie wirft ihnen die Mitgliedschaft - und in einem Fall die Unterstützung - einer terroristischen Vereinigung vor.

Drei von ihnen kamen schon am Mittwoch in Untersuchungshaft. Wegen ihres Alters mussten die Verdächtigen teils von ihren Eltern zur Haftvorführung begleitet werden.

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Die rechtsextreme Gruppe, zu der die Festgenommenen gehören sollen, nennt sich selbst laut Bundesanwaltschaft die "Letzte Verteidigungswelle". Mit Brandanschlägen auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen wollte die Gruppe demnach das demokratische System der Bundesrepublik zum Zusammenbruch bringen.

Sie verstehe sich als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation", so die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde.

Die fünf Beschuldigten wurde am Mittwoch in Mecklenburg-Vorpommern (Wismar und Landkreis Rostock), Brandenburg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) und Hessen (Lahn-Dill-Kreis) gefasst. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen (Landkreis Leipzig) und Thüringen (Landkreis Altenburger Land und Ilm-Kreis) insgesamt 13 Objekte.

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Am Mittwoch wurden mehrere Objekte, wie hier in Mecklenburg-Vorpommern, durchsucht.  © Bernd Wüstneck/dpa

Drei brutale Anschläge und Anschlagspläne rechnet die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu. Teils sollen sie von den jüngst Festgenommenen geplant oder begangen worden sein, teils von drei weiteren Beschuldigten, die schon in Untersuchungshaft sitzen.

Es geht um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Brandenburg, einen versuchten Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Thüringen und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft in Brandenburg.

Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Doch auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine "Verantwortungsreife".

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Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der vier minderjährigen Festgenommenen aus. Der Fünfte gilt mit 18 Jahren strafrechtlich als Heranwachsender.

Aus Sicht von Experten zeigt der Fall, dass die Radikalisierung junger Menschen eine neue Qualität erreicht hat. In den vergangenen Jahren sei zunehmend zu beobachten gewesen, dass sich junge, gewaltbereite Gruppen bildeten, die teils auch in Kontakt mit rechtsextremen Kleinparteien stünden, sagte der Leiter des Demokratiezentrums Hessen, Reiner Becker, der dpa.

Man spreche auch von einer "Rückkehr der Baseballschläger-Jahre" - ein Verweis auf die Skinhead-Kultur der 1990er- und beginnenden 2000er-Jahre.

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