Justiz-Vorstoß in Süddeutschland: Soll DNA auch auf mögliche Täter-Herkunft untersucht werden?
Von Carsten Hoefer
München/Stuttgart - Bayern und Baden-Württemberg fordern bei der Aufklärung schwerer Straftaten und Sexualverbrechen eine Ausweitung der DNA-Analyse: Künftig sollen die Ermittler bei der Genanalyse auch die "biogeografische Herkunft" überprüfen können.

Damit hätten Staatsanwaltschaften und Polizei bei der Fahndung nach unbekannten Tätern künftig Hinweise an der Hand, aus welcher Weltregion diese stammen.
Bisher dürfen die Ermittler bei der Auswertung von DNA-Spuren Geschlecht und Abstammung sowie seit einigen Jahren auch Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das Alter überprüfen lassen.
Kritiker befürchten, dass das vor allem die Diskriminierung von Einwanderern befördern würde.
"Der Vorschlag ist rassistisch und abzulehnen", sagte Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), dem Fachmedium "Legal Tribune Online".
Die zwei süddeutschen Bundesländer wollen den Vorschlag bei der Justizministerkonferenz im Juni vorlegen.
Ministerin: Strafverfolger brauchen alle Instrumente
"Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente", sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (53, CDU)
"Hier geht es nicht darum jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen", entgegnete der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (54, CSU) der Kritik.
"Es geht darum, den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen (...) so weit einzugrenzen, dass zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich sind."
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa