Mehr Schutz für Opfer: Brandenburgs Regierung unterstützt psychologische Begleitung bei Gerichtsprozessen
Potsdam - Opfer schwerer Straftaten sollen künftig besser durch Gerichtsverfahren begleitet werden. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (57, SPD), der kürzlich im Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht den Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung vor. Auch die Landesregierung Brandenburgs unterstützt den Entwurf mit einem offiziellen Statement.
Die Begleitung soll Betroffene emotional stabilisieren, Orientierung bieten und helfen, Belastungen zu reduzieren. So können Retraumatisierungen vermieden und die Rechte der Opfer besser gewahrt werden.
Besonders für schutzbedürftige Opfer, etwa bei häuslicher Gewalt, bringt der Gesetzentwurf Verbesserungen. Für minderjährige Opfer wird der Zugang einfacher – eine Anordnung der Prozessbegleitung kann nun auch automatisch erfolgen.
Für erwachsene Opfer bestimmter schwerer Straftaten entfällt die Pflicht, ihre Schutzbedürftigkeit besonders nachzuweisen.
Auch die Abläufe sollen klarer und transparenter werden. Psychosoziale Prozessbegleiter werden künftig rechtzeitig über Termine informiert, Hinweispflichten werden klar geregelt, und der Unterstützungsbedarf wird früh geprüft – vor allem bei minderjährigen Betroffenen.
Gesetzentwurf laut Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm ein wichtiger Schritt
"Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Stärkung des Opferschutzes. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist unverzichtbar, um Betroffene durch das oft hochbelastende Strafverfahren zu begleiten", betont auch Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm (42, SPD).
Mit dem Gesetzentwurf geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt, die Justiz besser auf die Bedürfnisse der Opfer auszurichten und ihnen während der oft schwierigen Gerichtsprozesse mehr Rückhalt zu geben.
Titelfoto: Maurizio Gambarini/dpa
