Prozess um angezündete Feuerkünstlerin: Jetzt muss der Staat für ihren Ex-Freund zahlen

Dresden - Jetzt hat Mike A. (55) Sicherheit. Sein Freispruch wurde endlich vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Dem Kraftfahrer steht sogar Entschädigung zu. Damit schließt die Justiz den Fall nun nach fünf Jahren.

Feuerkünstlerin Kati H. (46) ist nach dem Vorfall für ihr Leben gezeichnet, viel Hautfläche ist dauerhaft geschädigt.
Feuerkünstlerin Kati H. (46) ist nach dem Vorfall für ihr Leben gezeichnet, viel Hautfläche ist dauerhaft geschädigt.  © Steffen Füssel

Der Staatsanwalt hatte Mike vorgeworfen, im Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin, Feuerkünstlerin Kati H. (46), in ihrem Haus in Nossen im Streit mit Bioethanol übergossen und angezündet zu haben.

Die Frau überlebte zum Glück, aber 27 Prozent ihrer Haut am Oberkörper sind dauerhaft entstellt, ein Arm nur noch eingeschränkt beweglich.

Im Prozess am Landgericht Dresden 2025 stand dann Aussage gegen Aussage. Kati beschuldigte Mike, der bestritt. Die Richter waren am Ende überzeugt, dass das Paar um den Kanister rangelte, wobei Ethanol auslief.

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Dann habe die Frau, die "die Situation unterschätzte", mit dem Feuerzeug (auf dem nur ihre DNA gefunden wurde) ihre Jacke angezündet. Das Landgericht sprach Mike frei.

Der Freispruch für Kraftfahrer Mike A. (55) wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Ihm steht nun sogar Knastentschädigung zu.
Der Freispruch für Kraftfahrer Mike A. (55) wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Ihm steht nun sogar Knastentschädigung zu.  © Steffen Füssel

Dagegen legte der Staatsanwalt Revision ein. Wie der BGH mitteilte, wurde der Antrag jetzt zurückgezogen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.

Zudem stehen Mike gut 10.000 Euro Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft (70 Tage) und Verdienstausfall zu.

Titelfoto: Fotomontage/Steffen Füssel

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