Messer-Mann bringt Zeitungsausträgerin in seine Gewalt und will in ihre Wohnung

Meißen - Weil er eine Zeitungsträgerin bedrohte, quälte und verletzte, muss sich ein 22-Jähriger bald vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage - unter anderem erpresserischer Menschenraub, schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung werden dem Deutschen vorgeworfen.

Beim Zeitungsaustragen musste eine 70-Jährige bange Minuten durchstehen, als ein Mann sie in seine Gewalt nahm. (Symbolbild).
Beim Zeitungsaustragen musste eine 70-Jährige bange Minuten durchstehen, als ein Mann sie in seine Gewalt nahm. (Symbolbild).  © Bildmontage: 123RF/lianem, Marijan Murat/dpa

Am 12. August 2023 war eine 70 Jahre alte Zeitungsausträgerin gegen 2 Uhr nachts am Plossenweg in Meißen unterwegs, als sie vom Beschuldigten wegen einer Zigarette angesprochen wurde.

Kurz nachdem er die Kippe erhalten hatte, rannte der Mann ihr hinterher, zog dabei ein Messer und forderte Bargeld.

Zwar schrie die 70-Jährige um Hilfe, doch der jüngere Mann stieß sie zu Boden, setzte sich auf sein Opfer und fuchtelte mit einem Messer herum.

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Dabei wurde die ältere Frau an der Hand und im Gesicht verletzt. Kurzzeitig ließ der Täter von seinem Opfer ab und durchsuchte den Zeitungswagen nach Bargeld, fand aber nichts.

Schließlich legte er seinen Arm um den Hals der Beschädigten und forderte sie auf, ihn zu ihrer Wohnung zu bringen.

Dort kamen beide Personen gegen 3 Uhr an, die Tür öffnete der Sohn der Zeitungsausträgerin, dem es gelang, das vehemente Eindringen des Tatverdächtigen zu verhindern.

Tatverdächtiger sitzt seit August 2023 in U-Haft

Auch der 70-Jährigen gelang es zu fliehen, eine Bargeldübergabe fand nicht statt.

Der Beschuldigte, der schließlich vom Wohnhaus wegrannte, soll zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabinoiden gestanden haben und wurde am selben Tag vorläufig festgenommen.

Da ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl erließ, befindet sich der Mann seit rund einem halben Jahr in U-Haft.

Der Mann ist geringfügig vorbestraft und schweigt zum Sachverhalt. Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der Anklage und einen Gerichtstermin.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/lianem, Marijan Murat/dpa

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