Hamburg - Unter dem Pseudonym Sia Piontek schreibt Autorin Claudia Wuttke (59) erfolgreiche Krimi-Bestseller. Doch nach einem Anruf der Polizei, wurde ihr Leben nahezu selbst zum Krimi. Am Telefon erklärten ihr die Ermittler: Ihr Ex-Partner habe sie betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt. Und das nicht nur einmal.
Der 59-Jährigen seien Videoaufnahmen vorgespielt worden. Darauf zu sehen: Eine Frau, die von einem Mann missbraucht wurde und sich nicht dagegen wehrte. Die Frau auf den Aufnahmen war sie selbst.
"Ich erkannte die Bettwäsche. Ich erkannte meinen alten Schlafanzug", sagte Wuttke im Gespräch mit BILD. "Das war für mich wie ein freier Fall. Ohne oben und ohne unten. Da war gar nichts mehr – ich war leer."
Wo die Beamten die schrecklichen Aufnahmen gefunden hatten? Bei der Suche nach kinderpornografischen Aufnahmen auf dem Computer ihres Ex-Partners.
Den Videos zufolge soll er Wuttke zwischen 2006 und 2021 mindestens 67 Mal vergewaltigt haben. Einen Verdacht habe sie selbst nie gehabt. Auch Verletzungen habe sie nach eigenen Angaben nicht wahrgenommen.
Aber: "Ich habe morgens oft gedacht, ich sei wohl verkatert. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass es K.-o.-Tropfen gewesen sein müssen."
Unbemerkt vom Ex-Partner missbraucht und gefilmt: Fast alle Fälle bereits verjährt
Fünf Monate später dann der nächste Schock. Die Staatsanwaltschaft habe Wuttke mitgeteilt, dass sich die Ermittlungen gegen ihren Ex-Partner nahezu erledigt hätten. Die Begründung: Fast alle Fälle seien verjährt.
Tatsächlich betrage die Verjährungsfrist bei bestimmten sexuellen Übergriffen, etwa wenn Betroffene zum Beispiel starr vor Schock sind und nicht deutlich "Nein" sagen, nur noch fünf Jahre.
Demnach sei nur noch ein Vorfall aus dem Jahr 2021 sowie eine Vergewaltigung mit einem Gegenstand, der juristisch als "gefährliches Werkzeug", gilt relevant.
Die Autorin ging daraufhin mit ihrem Schicksal an die Öffentlichkeit. So wolle die 59-Jährige nach einem Bericht von "Tagesschau" auf Gesetzeslücken aufmerksam machen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg habe inzwischen eine erneute Prüfung der Fälle veranlasst. Die Ermittlungen in den 65 eingestellten Fällen sollen wieder aufgenommen werden, hieß es im Juni 2026. So soll geklärt werden, ob weitere Taten doch noch als Verbrechen eingestuft werden können und nicht wie bisher als Vergehen.