Sexualtäter soll während Hafturlaub zwei Jungen missbraucht haben: 23-Jähriger erneut vor Gericht
Von Angelika Resenhoeft
Aschaffenburg - Nach knapp vier Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs soll ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter in seinem Hafturlaub erneut zwei Jungen sexuell missbraucht haben - im bayerischen Unterfranken und in Sachsen-Anhalt. Vom 7. Oktober an steht der 23-Jährige deshalb vor dem Landgericht Aschaffenburg.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt nach eigenen Angaben, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Strafe bekommt und will zudem eine Sicherungsverwahrung beantragen. Das Gericht hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.
Das Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Außerdem soll sich der Angeklagte im Juli 2025 an einem damals 11-Jährigen im Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt) vergangen haben. Die Taten soll der Mann teils gefilmt und fotografiert haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Herstellen und Besitz von kinderpornografischen Inhalten, Vergewaltigung und Körperverletzung vor.
Nach Erkenntnissen der Ermittler suchte der Verdächtige, der zu den Tatzeiten in Unterfranken lebte und in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien oder Onlinespiele Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.
Täter wurde 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht Hannover hatte den Verdächtigen bereits 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Vollzug der Haft erfolgte in der Jugendanstalt in Hameln.
Anfang 2025 sei dem Mann aber ein Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt worden, teilte das Landgericht Aschaffenburg mit. Der 23-Jährige zog nach Unterfranken.
Vor dem Hafturlaub soll er bereits mehrere unbegleitete Ausgänge gehabt haben. Zwischenzeitlich seien diese ausgesetzt worden, weil er einen Ausgang dazu genutzt haben soll, mit seinem Handy nach frei zugänglichen Bildern zu suchen.
Diese seien nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums möglicherweise geeignet gewesen, eine sexuelle Erregung hervorzurufen. Der Rückfall sei therapeutisch aufgearbeitet worden.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

