Mordfall Fabian (†8) - Angeklagte: "Hätte ihm nie etwas antun können"

Von Helmut Reuter

Rostock - Rund vier Monate nach dem Beginn des Mordprozesses um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Angeklagte Gina H. (30) am Montag seit 9.30 Uhr erstmals ihr Schweigen gebrochen.

Gina H. brach im Mordprozess um Fabian aus Güstrow am Montag erstmals ihr Schweigen.  © Stefan Sauer/dpa

Die Angeklagte wirkt nervös. In der rechten Hand rollt sie unentwegt eine kleine Silberkugel, in der linken Hand hat sie ein Papiertaschentuch, vor sich einen Stapel 95 eng bedruckter DIN-4-Seiten, die sie Seite um Seite vorliest. Es ist ihr Tag im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian.

Die 30-Jährige soll das Kind heimtückisch ermordet haben. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte widerspricht. Die Wahrheitssuche bleibt schwierig.

"Fabian hat mir nie etwas getan, und ich hätte ihm auch nie etwa antun können. Hätte ich ihn ermordet, hätte ich mit Sicherheit das Gefühl gehabt, mein eigenes Kind zu töten", sagt die Frau, als sie die letzte Seite ihrer Erklärung liest. Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin des Jungen, der am 10. Oktober 2025 getötet und erst vier Tage später in Klein Upahl gefunden wurde.

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Ihrer Darstellung nach traf sie den achtjährigen Jungen am 10. Oktober nicht. Stattdessen stieß sie eigener Aussage zufolge erstmals drei Tage später an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) auf dessen Leichnam.

Zeugen hatten im Prozess ausgesagt, die Frau am 10. Oktober mit ihrem auffälligen Pick-up-Auto auf einem Feldweg in der Nähe des Fundortes gesehen zu haben. Die Angeklagte sagt, sie sei zwar am Tattag in Güstrow und auch in der Nähe des Fundortes bei Klein Upahl spazieren gewesen.

Hätte sie die Tat begangen, wie ihr vorgeworfen werde, wäre sie mit Sicherheit "nicht so dumm gewesen" und an Zeugen vorbeigefahren.

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Freunde der Angeklagte sollen von Benachrichtigung der Polizei abgeraten haben

Freunde der Angeklagten sollen ihr davon abgeraten haben, sich nach dem Fund der Leiche bei der Polizei zu melden.  © Bernd Wüstneck/dpa

Sie räumt ein, die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden zu haben, als sie zweimal jeweils mit einem anderen Freund am Fundort gewesen sei. Die Freunde hätten ihr eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen. Sie meldete den Fund erst am 14. Oktober.

Laut Anklage lockte die 30-Jährige den Jungen zunächst aus seiner Wohnung in Güstrow und brachte ihn dann mit einem Auto zu einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt. Dort habe sie ihn erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt.

Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.

Fall Fabian: Angeklagte über das Verhältnis zum Vater des Getöteten

Die Angeklagte berichtete von der Beziehung zu Fabians Vater.  © Bernd Wüstneck/dpa

"Es war Liebe auf den ersten Blick", sagte die 30-Jährige über das Verhältnis zum Vater des getöteten Jungen am Prozesstag vom Montag weiter. Das Verhältnis sei zu Anfang sehr harmonisch gewesen - auch zu dem Kind. Mit dem Vater sei sie sehr schnell zusammengezogen.

Für sie habe immer festgestanden, dass sie Fabian als Teil ihres Partners akzeptieren müsse und beide nur im Doppelpack zu haben seien. "Fabian war wie ein Ziehsohn für mich", so die Angeklagte, die mit dem Vater wieder zusammen ist. "Ich hatte nie den Eindruck, dass er mich verdächtigen würde."

Später kam es ihren Angaben nach zu Spannungen, auch weil sie nach einer ungeplanten Schwangerschaft abgetrieben habe. Obwohl die Entscheidung gemeinsam getroffen worden sei, habe sie sich später alleingelassen gefühlt und habe an Depressionen gelitten, schilderte sie ihre Gefühlslage.

Sie berichtet zudem von körperlicher Gewalt in der Beziehung und von häufigem Alkoholgenuss des Mannes.

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Angeklagte: "Nie eifersüchtig auf Fabian"

Die verkohlte Leiche des Achtjährigen wurde vier Tage nach seinem Verschwinden an einem Tümpel in Klein Upahl gefunden.  © Polizeipräsidium Rostock

Zugleich räumt sie aber auch eigene Eifersuchtsanfälle und Kontrollzwang ein. Ein Psychotherapeut hatte an einem der vorherigen Prozesstage schon berichtet, dass die Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptom habe.

Die Angeklagte beschreibt auch die Beziehung zu Fabian: Sie habe sich in Fabian oft selbst wiedererkannt, der wie sie ein Außenseiter gewesen sei. "Auch wenn es immer wieder behauptet wird, war ich nie eifersüchtig auf Fabian." Er habe der Beziehung zum Kindesvater nicht im Wege gestanden, betont sie.

Ihr etwa gleichaltriger Sohn und Fabian hätten sich gut verstanden, sagte die 30-Jährige weiter. Im August 2025 hätten sie zu dritt sogar noch einen gemeinsamen Ausflug an einen Badesee gemacht. Dabei habe sich Fabian leicht am Fuß verletzt.

Sie habe die kaum blutende Wunde mit einem Pflaster versorgt und mit einer Küchenrolle abgetupft, ohne das Blatt von der Rolle abzureißen. "Dann war Fabians Welt wieder in Ordnung."

Fall Fabian: Ermittler fanden verdächtige Küchenrolle im Auto der Angeklagten

Nach der Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian hat sich vor dem Landgericht eine lange Schlange von Besuchern gebildet.  © Bernd Wüstneck/dpa

Die Ermittler hatten die Küchenrolle mit dem Blut des Kindes in der hinteren Tür ihres Autos gefunden und als Beweismittel in den Prozess eingeführt.

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt unterbricht die insgesamt mehr als vier Stunden dauernde Verlesung der Erklärung mehrfach für Pausen - auch, um der Angeklagten, die teilweise in Tränen ausbricht, die Möglichkeit zu geben, sich zu beruhigen.

Auf Nachfragen will die Angeklagte an dem Tag nicht antworten. Es sei ein sehr schwieriger Tag für sie gewesen, begründet Verteidiger Thomas Löcker den Verzicht.

In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt. Das Interesse an dem Prozess ist ungebrochen. Vor dem Gericht bildete sich eine lange Schlange Schaulustiger. Die ersten Besucher hatten sich bereits um 4.00 Uhr morgens angestellt.

Als letzter Verhandlungstag ist bislang der 10. September terminiert. Dann könnte das Urteil gesprochen werden.

Erstmeldung um 5.30 Uhr, zuletzt aktualisiert um 15.55 Uhr.

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