Von Andre Ballin
Rostock - Am Landgericht Rostock geht der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow am Mittwoch in den mittlerweile 23. Verhandlungstag. Die Verteidiger der wegen Mordes angeklagten Gina H. (30) haben eine Befragung ihrer Mandantin durch das Gericht abgelehnt. Nun wird auch der Ausschluss einer als Zeugin gehörten Polizistin gefordert.
Die Verteidigung im Mordfall Fabian hat am Mittwoch Verfahrensfehler bemängelt und der Befragung einer Polizistin als Zeugin sowie der Verwertung von Vernehmungsaufzeichnungen widersprochen.
Sie begründete dies damit, dass die Angeklagte noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht hat sich zu einer Beratungspause zurückgezogen.
Das Gericht wollte eigentlich die Polizistin befragen, die die Angeklagte vom Fundort der Leiche ins Revier gefahren und dort vernommen hatte.
Die Polizistin sagte aus, dass erst am 16. Oktober ein Tatverdacht gegen die Angeklagte bestanden habe - die erste Vernehmung fand am 14. Oktober statt. Die Verteidigung wies darauf hin, dass ein anderer Polizist noch am 14. Oktober von einer zweiten Zeugin davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der gemeldete Leichenfund nicht so zufällig war wie dargestellt. Dies sei der vernehmenden Beamtin sicher zugetragen worden. Sie hätte daraufhin die nun Angeklagte über den Tatverdacht informieren müssen.
Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt werden, so ihre Forderung.
Mordprozess: Dutzende Zeugen verhört und zahlreiche Gutachten bereits verlesen
Zudem verweigerte die Verteidigung zuvor ein Kreuzverhör der Angeklagten Gina H.
"Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde", sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung.
Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil. Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe - eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.
Die 30-Jährige hatte am Montag erstmals im Prozess ausgesagt und in einer vierstündigen Erklärung die Tatvorwürfe zurückgewiesen.
Gina H. sagte in einer vor dem Landgericht Rostock verlesenen Erklärung, dass sie den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock), am 13. Oktober erstmals gesehen habe. Laut Anklage soll Gina H. den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 an dem Teich, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.
Erstmeldung um 10.57 Uhr, aktualisiert um 11.53 Uhr.