Prozess zum Mordfall Fabian (†8): Richter verwundert über widersprüchliche Aussagen der Angeklagten

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Von André Ballin, Christopher Hirsch

Rostock - Im Prozess um den gewaltsam zu Tode gekommenen Fabian (†8) aus Güstrow wird am Dienstag vor dem Landgericht Rostock die Befragung der Angeklagten fortgesetzt.

Am Dienstag wurde die Befragung der Angeklagten (30) fortgesetzt.
Am Dienstag wurde die Befragung der Angeklagten (30) fortgesetzt.  © Bernd Wüstneck/dpa

Wieso wollte die Angeklagte im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow bereits am Abend, bevor sie der Polizei den Leichenfund gemeldet hat, zum Bereich des Fundortes?

In der Begründung der Angeklagten sieht der Vorsitzende Richter des Landgerichts Rostock, Holger Schütt, Widersprüche, wie während seiner erneuten Befragung der Frau am 28. Verhandlungstag deutlich wurde.

Wieso habe sie einem Bekannten binnen drei Stunden dreimal vorgeschlagen, auf einem Feld zu suchen, wollte er wissen. Sie hatte erklärt, mit dem Bekannten zuvor Internetvideos geschaut zu haben, in denen der Ort Klein Upahl südlich von Güstrow erwähnt worden sei. Daher hätten sie sich dort umgeschaut.

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Schütt wandte ein, selbst wenn der Ort bereits zuvor im Internet erwähnt worden sei, sei von einem Feld keine Rede gewesen.

Fabian galt seit 10. Oktober als vermisst. Am 14. Oktober meldete die mittlerweile Angeklagte der Polizei den Fund einer Leiche bei Klein Upahl. Nach eigener Aussage fand sie den Jungen zufällig. Bereits zuvor war sie mit Zeugen am Fundort, die dies auch im Prozess ausgesagt haben.

Der achtjährige Fabian aus Güstrow wurde durch Messerstiche getötet und seine Leiche anschließend angezündet.
Der achtjährige Fabian aus Güstrow wurde durch Messerstiche getötet und seine Leiche anschließend angezündet.  © Polizeipräsidium Rostock

Richter wundert sich über neue Details

Schütt zeigte sich auch verwundert darüber, dass in Sprachnachrichten, in denen die Angeklagte dem Bekannten eine Suche bei Klein Upahl vorschlägt, von den Internetvideos keine Rede war, die beide ja nach Aussage der Angeklagten kurz zuvor geschaut haben und Grund für den Vorschlag sein sollen. Schütt sagte, die Idee wirke eher wie ein "frischer Gedanke" der Frau.

Die Angeklagte relativierte: "Wir wollten ja auch nicht richtig suchen." Es habe sich vielmehr um einen Vorwand zum Treffen gehandelt. Schütt wandte ein, dass die beiden sich auch schon in den Tagen zuvor getroffen hätten und dafür keinen Vorwand bräuchten.

Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und dann an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.

Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.

Erstmeldung: 11 Uhr, zuletzt aktualisiert: 11.41 Uhr.

Titelfoto: Bildmontage: Bernd Wüstneck/dpa/Polizeipräsidium Rostock

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